Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Kalenderblatt
07.12.1941
Der „Nacht-und-NebelErlass“war eine Strategie der Nationalsozialisten zur Unterdrückung des Widerstands in den besetzten Ländern. Wilhelm Keitel (Bild), Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, ließ den Erlass am 7. Dezember 1941 auf direkten Befehl Adolf Hitlers formulieren. Die geheime Richtlinie sollte in den Niederlanden, Frankreich, Belgien und Norwegen gelten. Dort verhaftete NS-Gegner sollten nur dann vor ein Militärgericht gestellt werden, wenn ein Schuldspruch und die Verurteilung zum Tode zu erwarten seien. In dem Fall wäre die Hinrichtung direkt durchzuführen. Für alle anderen Fälle hatte der Erlass etwas anderes vorgesehen: Die Verdächtigen wurden nach Deutschland gebracht und dort in Geheimgefängnissen festgehalten. Die Prozesse wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt und widersprachen jeder Vorstellung von Rechtsstaatlichkeit. Die Angehörigen erhielten keine Nachricht über den Verbleib der Verhafteten. Sie blieben selbst bei einer Verurteilung oder der Hinrichtung im Ungewissen. Bei Freisprüchen wurde die Nachrichtensperre beibehalten, die Betroffenen blieben in „Schutzhaft“. Viele starben am Ende in Konzentrationslagern. Die Theorie hinter dem Erlass: Die Ungewissheit sollte noch stärker abschreckend wirken als öffentliche Hinrichtungen von Widerstandskämpfern. Insgesamt verschwanden fast 7000 Menschen. Der „Nacht-und-Nebel-Erlass“wurde ausführlich in den Nürnberger Prozessen behandelt. Er gilt als eines der am besten dokumentierten Verbrechen des NS-Regimes und wurde 1947 als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft.
Verschwunden bei Nacht und Nebel