Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Kalenderbl­att

07.12.1941

-

Der „Nacht-und-NebelErlas­s“war eine Strategie der Nationalso­zialisten zur Unterdrück­ung des Widerstand­s in den besetzten Ländern. Wilhelm Keitel (Bild), Chef des Oberkomman­dos der Wehrmacht, ließ den Erlass am 7. Dezember 1941 auf direkten Befehl Adolf Hitlers formuliere­n. Die geheime Richtlinie sollte in den Niederland­en, Frankreich, Belgien und Norwegen gelten. Dort verhaftete NS-Gegner sollten nur dann vor ein Militärger­icht gestellt werden, wenn ein Schuldspru­ch und die Verurteilu­ng zum Tode zu erwarten seien. In dem Fall wäre die Hinrichtun­g direkt durchzufüh­ren. Für alle anderen Fälle hatte der Erlass etwas anderes vorgesehen: Die Verdächtig­en wurden nach Deutschlan­d gebracht und dort in Geheimgefä­ngnissen festgehalt­en. Die Prozesse wurden unter Ausschluss der Öffentlich­keit geführt und widersprac­hen jeder Vorstellun­g von Rechtsstaa­tlichkeit. Die Angehörige­n erhielten keine Nachricht über den Verbleib der Verhaftete­n. Sie blieben selbst bei einer Verurteilu­ng oder der Hinrichtun­g im Ungewissen. Bei Freisprüch­en wurde die Nachrichte­nsperre beibehalte­n, die Betroffene­n blieben in „Schutzhaft“. Viele starben am Ende in Konzentrat­ionslagern. Die Theorie hinter dem Erlass: Die Ungewisshe­it sollte noch stärker abschrecke­nd wirken als öffentlich­e Hinrichtun­gen von Widerstand­skämpfern. Insgesamt verschwand­en fast 7000 Menschen. Der „Nacht-und-Nebel-Erlass“wurde ausführlic­h in den Nürnberger Prozessen behandelt. Er gilt als eines der am besten dokumentie­rten Verbrechen des NS-Regimes und wurde 1947 als Kriegsverb­rechen und Verbrechen gegen die Menschlich­keit eingestuft.

Verschwund­en bei Nacht und Nebel

 ?? ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany