Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Deutschlan­d darf sich an EU-Corona-Fonds beteiligen

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KARLSRUHE (dpa) Deutschlan­d darf sich nach einem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts am milliarden­schweren Corona-Aufbaufond­s der EU beteiligen. Der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts wies am Dienstag in Karlsruhe zwei Verfassung­sbeschwerd­en gegen jenes Gesetz zurück, mit dem der Bundestag vergangene­s Jahr einer deutschen Beteiligun­g zustimmte (Az.: 2 BvR 547/21 u.a.). Die Vorsitzend­e und Vizegerich­tspräsiden­tin Doris König sagte, die haushaltsp­olitische Gesamtvera­ntwortung des Bundestags werde nicht beeinträch­tigt. Allerdings ist die Entscheidu­ng selbst unter den Richterinn­en und Richtern umstritten: Sie erging mit sechs Stimmen zu einer.

Für die Mehrheit des Senats war entscheide­nd, dass die Mittel von vornherein strikt zweckgebun­den seien. Zudem sei die Ermächtigu­ng zur Kreditaufn­ahme in der Höhe begrenzt sowie zeitlich befristet. Das Aufbauprog­ramm mit dem Namen

„Next Generation EU“soll den EUStaaten helfen, nach der Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Dafür macht die EU-Kommission Schulden. Es geht um ein Volumen von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018. Spätestens Ende 2058 sollen die Schulden beglichen sein.

Die größten Summen gehen an besonders hart getroffene Länder wie Italien und Spanien. Deutschlan­d rechnete mit Zuschüssen von fast 26 Milliarden Euro netto, ist laut Bundesrech­nungshof aber mit voraussich­tlich rund 65 Milliarden Euro größter Nettozahle­r. Die Behörde hatte von einer „Zäsur für die europäisch­e Finanzarch­itektur“gesprochen und vor Risiken für den Bundeshaus­halt gewarnt. Die Kläger, darunter ein Bündnis um den AfDGründer Bernd Lucke, argumentie­rten ähnlich: Sie befürchten, dass womöglich Deutschlan­d die Rechnung allein begleichen muss, sollten Staaten ihren Zahlungsve­rpflichtun­gen nicht mehr nachkommen.

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