Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Deutschland darf sich an EU-Corona-Fonds beteiligen
KARLSRUHE (dpa) Deutschland darf sich nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU beteiligen. Der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts wies am Dienstag in Karlsruhe zwei Verfassungsbeschwerden gegen jenes Gesetz zurück, mit dem der Bundestag vergangenes Jahr einer deutschen Beteiligung zustimmte (Az.: 2 BvR 547/21 u.a.). Die Vorsitzende und Vizegerichtspräsidentin Doris König sagte, die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestags werde nicht beeinträchtigt. Allerdings ist die Entscheidung selbst unter den Richterinnen und Richtern umstritten: Sie erging mit sechs Stimmen zu einer.
Für die Mehrheit des Senats war entscheidend, dass die Mittel von vornherein strikt zweckgebunden seien. Zudem sei die Ermächtigung zur Kreditaufnahme in der Höhe begrenzt sowie zeitlich befristet. Das Aufbauprogramm mit dem Namen
„Next Generation EU“soll den EUStaaten helfen, nach der Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Dafür macht die EU-Kommission Schulden. Es geht um ein Volumen von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018. Spätestens Ende 2058 sollen die Schulden beglichen sein.
Die größten Summen gehen an besonders hart getroffene Länder wie Italien und Spanien. Deutschland rechnete mit Zuschüssen von fast 26 Milliarden Euro netto, ist laut Bundesrechnungshof aber mit voraussichtlich rund 65 Milliarden Euro größter Nettozahler. Die Behörde hatte von einer „Zäsur für die europäische Finanzarchitektur“gesprochen und vor Risiken für den Bundeshaushalt gewarnt. Die Kläger, darunter ein Bündnis um den AfDGründer Bernd Lucke, argumentierten ähnlich: Sie befürchten, dass womöglich Deutschland die Rechnung allein begleichen muss, sollten Staaten ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen.