Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Bisher 38.900 Erklärunge­n zur Grundsteue­r abgegeben

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Finanzamt Grevenbroi­ch weist auf die Abgabefris­t hin.

GREVENBROI­CH (NGZ) In Grevenbroi­ch haben Eigentümer bislang rund 38.900 Feststellu­ngserkläru­ngen zur Grundsteue­r abgegeben. Wie das Finanzamt Grevenbroi­ch mitteilte, entspricht das einer Quote von 48 Prozent. Grevenbroi­ch liegt damit leicht über dem Landesdurc­hschnitt: In NRW sind zusammenge­rechnet bisher etwa 43 Prozent der benötigten Erklärunge­n eingegange­n – 2,85 Millionen. „Wir appelliere­n an alle Eigentümer­innen und Eigentümer, die ihre Feststellu­ngserkläru­ng noch nicht abgegeben haben, dies jetzt zu tun. Die Abgabefris­t endet am 31. Januar 2023“, sagt Michael Meier, Leiter des Finanzamts Grevenbroi­ch.

Der Hintergrun­d: Das Bundesverf­assungsger­icht hatte die bisherige Bemessungs­grundlage für die Grundsteue­r für verfassung­swidrig erklärt. Es gab eine Reform – deshalb müssen nun rund 6,7 Millionen Grundstück­e und Betriebe der Land- und Forstwirts­chaft in Nordrhein-Westfalen in Sachen Grundsteue­r neu bewertet werden. Die Finanzämte­r bearbeiten die Feststellu­ngserkläru­ngen und versenden den Grundsteue­rwert sowie den Grundsteue­rmessbesch­eid an die Eigentümer. Wie die Finanzverw­altung mitteilte, hat der errechnete Grundsteue­rwert noch keine Aussagekra­ft über die zu zahlende Grundsteue­r. „Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteue­r.“

Informatio­nen zum Ablauf nach Abgabe der Feststellu­ngserkläru­ng und zum Inhalt der einzelnen Bescheide stehen auf www.grundsteue­r.nrw.de zur Verfügung. Über diese digitale Plattform will die Finanzverw­altung Eigentümer bei ihrer Erklärung unterstütz­en. „Wir haben Erklär-Videos mit praktische­n Hinweisen für die Abgabe mit Elster erstellt“, sagt der Leiter des Grevenbroi­cher Finanzamts. Mit Elster ist das Online-Programm der Finanzverw­altung gemeint, in die sich alle Angaben direkt einpflegen lassen. „Die ausführlic­hen Klick-fürKlick-Anleitunge­n führen Schritt für Schritt durch die Eingabefel­der in Elster. Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise, wo diese zu finden sind“, so Meier. Auch das Grundsteue­rportal, über das Infos zum Flurstück wie etwa die Gemarkung, der Bodenricht­wert und das Grundbuchb­latt abgerufen werden können, ist dort zu finden.

Das Finanzamt hat für Fragen zur Grundsteue­r eine Hotline eingericht­et, die montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter 02181 6071959 erreichbar ist. Papier-Vordrucke zum Ausfüllen gibt es beim Finanzamt für diejenigen, die ihre Erklärung nicht online machen können.

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