Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Bisher 38.900 Erklärungen zur Grundsteuer abgegeben
Finanzamt Grevenbroich weist auf die Abgabefrist hin.
GREVENBROICH (NGZ) In Grevenbroich haben Eigentümer bislang rund 38.900 Feststellungserklärungen zur Grundsteuer abgegeben. Wie das Finanzamt Grevenbroich mitteilte, entspricht das einer Quote von 48 Prozent. Grevenbroich liegt damit leicht über dem Landesdurchschnitt: In NRW sind zusammengerechnet bisher etwa 43 Prozent der benötigten Erklärungen eingegangen – 2,85 Millionen. „Wir appellieren an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt zu tun. Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023“, sagt Michael Meier, Leiter des Finanzamts Grevenbroich.
Der Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Es gab eine Reform – deshalb müssen nun rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen in Sachen Grundsteuer neu bewertet werden. Die Finanzämter bearbeiten die Feststellungserklärungen und versenden den Grundsteuerwert sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümer. Wie die Finanzverwaltung mitteilte, hat der errechnete Grundsteuerwert noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. „Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer.“
Informationen zum Ablauf nach Abgabe der Feststellungserklärung und zum Inhalt der einzelnen Bescheide stehen auf www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung. Über diese digitale Plattform will die Finanzverwaltung Eigentümer bei ihrer Erklärung unterstützen. „Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit Elster erstellt“, sagt der Leiter des Grevenbroicher Finanzamts. Mit Elster ist das Online-Programm der Finanzverwaltung gemeint, in die sich alle Angaben direkt einpflegen lassen. „Die ausführlichen Klick-fürKlick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in Elster. Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise, wo diese zu finden sind“, so Meier. Auch das Grundsteuerportal, über das Infos zum Flurstück wie etwa die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können, ist dort zu finden.
Das Finanzamt hat für Fragen zur Grundsteuer eine Hotline eingerichtet, die montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter 02181 6071959 erreichbar ist. Papier-Vordrucke zum Ausfüllen gibt es beim Finanzamt für diejenigen, die ihre Erklärung nicht online machen können.