Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Diese Corona-Regeln gelten im Fitnessstudio
Keine Maskenpflicht Aktuell gilt die Maskenpflicht in NRW zwar in öffentlichen Bussen und Bahnen, medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen, aber nicht grundsätzlich in Fitnessstudios. Betreiber können jedoch von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen der Maske einfordern.
Keine Testpflicht Auch eine 3Goder 2G-Regel gibt es für Fitnessstudios nicht mehr, wobei Betreiber auch in dieser Hinsicht von ihrem Hausrecht Gebrauch machen können.