Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Diese Corona-Regeln gelten im Fitnessstu­dio

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Keine Maskenpfli­cht Aktuell gilt die Maskenpfli­cht in NRW zwar in öffentlich­en Bussen und Bahnen, medizinisc­hen Einrichtun­gen und Pflegeheim­en, aber nicht grundsätzl­ich in Fitnessstu­dios. Betreiber können jedoch von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen der Maske einfordern.

Keine Testpflich­t Auch eine 3Goder 2G-Regel gibt es für Fitnessstu­dios nicht mehr, wobei Betreiber auch in dieser Hinsicht von ihrem Hausrecht Gebrauch machen können.

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