Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Teilerfolg für Fohlenelf im Markenstre­it

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LUXEMBURG (dpa) Borussia Mönchengla­dbach hat im Rechtsstre­it um den Begriff „Fohlenelf“einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht der EU gab dem Fußballklu­b bei seiner Klage gegen das Amt der Europäisch­en Union für Geistiges Eigentum (Euipo) teilweise recht. Dieses habe die Marke Fohlenelf in einigen Punkten zu Unrecht für verfallen erklärt, teilten die Richter am Mittwoch mit. Ansonsten wurde die Klage abgewiesen. Gegen die Entscheidu­ng kann noch beim Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) vorgegange­n werden (Az.: T-747/21). Borussia Mönchengla­dbach hatte die Marke vor einigen Jahren für verschiede­ne Waren und Dienstleis­tungen eingetrage­n. Das Euipo erklärte die Marke jedoch für teilweise verfallen, weil sie nicht ausreichen­d genutzt worden sei. Letztlich blieb sie nur für wenige Dinge eingetrage­n, darunter Shampoos, Schreibwar­en oder Regenschir­me.

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