Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Teilerfolg für Fohlenelf im Markenstreit
LUXEMBURG (dpa) Borussia Mönchengladbach hat im Rechtsstreit um den Begriff „Fohlenelf“einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht der EU gab dem Fußballklub bei seiner Klage gegen das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (Euipo) teilweise recht. Dieses habe die Marke Fohlenelf in einigen Punkten zu Unrecht für verfallen erklärt, teilten die Richter am Mittwoch mit. Ansonsten wurde die Klage abgewiesen. Gegen die Entscheidung kann noch beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden (Az.: T-747/21). Borussia Mönchengladbach hatte die Marke vor einigen Jahren für verschiedene Waren und Dienstleistungen eingetragen. Das Euipo erklärte die Marke jedoch für teilweise verfallen, weil sie nicht ausreichend genutzt worden sei. Letztlich blieb sie nur für wenige Dinge eingetragen, darunter Shampoos, Schreibwaren oder Regenschirme.