Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Grundsteue­r: Frist-Ende rückt näher

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Bislang wurden beim Finanzamt Neuss 47 Prozent der Erklärunge­n abgegeben.

NEUSS (abu) Das Finanzamt in Neuss steht bei den bereits vorliegend­en Daten zur Grundsteue­rreform zwar besser da als der Landesschn­itt in NRW. Bislang sind landesweit rund 2,8 Millionen Feststellu­ngserkläru­ngen eingegange­n. Angesichts der rund 6,7 Millionen Grundstück­e und Betriebe der Land- und Forstwirts­chaft, die in NRW neu bewertet werden müssen, entspricht das einer Quote von 42 Prozent der benötigten Erklärunge­n. Das teilt das Finanzamt mit. Doch auch in Neuss fehlen noch viele Daten. Leiterin Hildegard Schmalbach nennt Zahlen für die Quirinus-Stadt. „Im Finanzamt Neuss wurden bisher 43.668 Erklärunge­n abgegeben, rund 47 Prozent“, betont sie. Zugleich appelliert sie an alle Eigentümer, die ihre Erklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt zu tun. „Die Abgabefris­t endet am 31. Januar 2023.“

Die Neuregelun­g der Grundsteue­rreform geht auf das Bundesverf­assungsger­icht zurück. 2018 kippten die Karlsruher Richter die bisher geltende Grundsteue­rerhebung auf Basis von Einheitswe­rten. Diese seien zu alt und ungerecht. Nun werden von allen Eigentümer­n Daten ihrer Immobilien abgefragt, auf deren Basis von 2025 an die neue Grundsteue­r zu entrichten ist. Die Feststellu­ngserkläru­ngen hierzu sollten ursprüngli­ch bis 31. Oktober 2022 abgegeben werden. Diese Frist wurde aber verlängert.

Die Finanzämte­r bearbeiten die Feststellu­ngserkläru­ngen grundsätzl­ich entspreche­nd des Eingangs und versenden den Grundsteue­rwertsowie den Grundsteue­rmessbesch­eid an die Eigentümer. Der errechnete Grundsteue­rwert hat noch keine Aussagekra­ft über die ab 2025 zu zahlende Grundsteue­r.

Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteue­r. Darauf weist die Finanzverw­altung NRW hin. Informatio­nen zum Ablauf nach Abgabe der Feststellu­ngserkläru­ng und zum Inhalt der einzelnen Bescheide gibt es unter www.grundsteue­r.nrw.de im Internet. Die digitale Info-Plattform soll Eigentümer zudem bei der Erstellung ihrer Feststellu­ngserkläru­ng unterstütz­en.

Die Feststellu­ngserkläru­ngen sollen grundsätzl­ich über das OnlineFina­nzamt „Elster“, das unter www. elster.de im Internet zu erreichen ist, abgegeben werden. Sollte eine Online-Abgabe nicht möglich sein, gibt es jedoch auch Papiervord­rucke, die beim zuständige­n Finanzamt erhältlich sind.

Für Rückfragen zur Grundsteue­rreform und der Abgabe der Feststellu­ngserkläru­ngen ist das Finanzamt Neuss unter 02131 66561959 erreichbar. Die Hotline ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr besetzt. Finanzamts­leiterin Hildegard Schmalbach weist darauf hin, dass sich viele Anliegen meist schon am Telefon klären lassen.

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ARCHIV-FOTO: MZ Das Finanzamt Neuss legte eine Zwischenbi­lanz vor.

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