Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Pfarrer D. aus Düsseldorf freigesprochen
DÜSSELDORF (los) Zumindest dieser Fall ist im Kölner Erzbistum kirchenrechtlich geklärt: So wurde der unter Missbrauchsverdacht stehende Pfarrer D. aus Düsseldorf aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen freigesprochen. Das Verfahren war vom römischen Dikasterium für die Glaubenslehre im März 2022 angeordnet worden. Dabei ging es um Hinweise auf Verdachtsfälle von 1993 bis 1998, die das Erzbistum Ende 2020 erreichten. Nachdem die eingeschaltete Staatsanwaltschaft Verjährung festgestellt hatte, setzte das Erzbistum ein kirchenrechtliches Verfahren in Gang.
Dass trotz des Freispruches Pfarrer D. nicht mehr an seine bisherige Stelle in Düsseldorf zurückkehren und weder in der Jugendarbeit noch in der Seelsorge oder in leitender Verantwortung eingesetzt wird, hat Gründe. Dabei geht es um frühe Hinweise zum Verhalten des 2017 von Woelki beförderten Priesters. So hatte die Sekretärin von Woelkis Vorgänger Joachim Kardinal Meisner vor dem Kölner Landgericht ausgesagt, dass sie 2009 und 2011 den damaligen Weihbischof Woelki über den Priester informiert habe. Am Telefon habe sie Woelki berichtet, dass der Geistliche mit Messdienern in die Sauna gegangen sei. Woelki versicherte indes, zum Zeitpunkt der Beförderung nur von einem sexuellen Kontakt des Mannes mit einem Prostituierten sowie „weiteren Gerüchten“gehört zu haben. Dies veranlasste die Staatsanwaltschaft zu Ermittlungen gegen Woelki wegen des Verdachts der falschen eidesstattlichen Versicherung.
Zum Ergebnis der Untersuchung erklärte Generalvikar Guido Assmann, dass „manche das Ergebnis für nicht angemessen halten werden“. Nach seinen Worten basiert aber auch ein kirchliches Verwaltungsstrafverfahren auf einer Beweispflicht und „der Beachtung geltender Rechtsgrundlagen“.