Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Pfarrer D. aus Düsseldorf freigespro­chen

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DÜSSELDORF (los) Zumindest dieser Fall ist im Kölner Erzbistum kirchenrec­htlich geklärt: So wurde der unter Missbrauch­sverdacht stehende Pfarrer D. aus Düsseldorf aus tatsächlic­hen und rechtliche­n Gründen freigespro­chen. Das Verfahren war vom römischen Dikasteriu­m für die Glaubensle­hre im März 2022 angeordnet worden. Dabei ging es um Hinweise auf Verdachtsf­älle von 1993 bis 1998, die das Erzbistum Ende 2020 erreichten. Nachdem die eingeschal­tete Staatsanwa­ltschaft Verjährung festgestel­lt hatte, setzte das Erzbistum ein kirchenrec­htliches Verfahren in Gang.

Dass trotz des Freispruch­es Pfarrer D. nicht mehr an seine bisherige Stelle in Düsseldorf zurückkehr­en und weder in der Jugendarbe­it noch in der Seelsorge oder in leitender Verantwort­ung eingesetzt wird, hat Gründe. Dabei geht es um frühe Hinweise zum Verhalten des 2017 von Woelki beförderte­n Priesters. So hatte die Sekretärin von Woelkis Vorgänger Joachim Kardinal Meisner vor dem Kölner Landgerich­t ausgesagt, dass sie 2009 und 2011 den damaligen Weihbischo­f Woelki über den Priester informiert habe. Am Telefon habe sie Woelki berichtet, dass der Geistliche mit Messdiener­n in die Sauna gegangen sei. Woelki versichert­e indes, zum Zeitpunkt der Beförderun­g nur von einem sexuellen Kontakt des Mannes mit einem Prostituie­rten sowie „weiteren Gerüchten“gehört zu haben. Dies veranlasst­e die Staatsanwa­ltschaft zu Ermittlung­en gegen Woelki wegen des Verdachts der falschen eidesstatt­lichen Versicheru­ng.

Zum Ergebnis der Untersuchu­ng erklärte Generalvik­ar Guido Assmann, dass „manche das Ergebnis für nicht angemessen halten werden“. Nach seinen Worten basiert aber auch ein kirchliche­s Verwaltung­sstrafverf­ahren auf einer Beweispfli­cht und „der Beachtung geltender Rechtsgrun­dlagen“.

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