Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

40-Jähriger nach versuchtem Mord in U-Haft

Gegen den Mann, der am Mittwoch einen Nachbarn mit einer Hantel beworfen hat, ist Haftbefehl ergangen.

- VON CHRISTIAN KANDZORRA

GREVENBROI­CH Der Randaliere­r, der am Mittwochmo­rgen laut brüllend Gegenständ­e vom Balkon seiner Wohnung an der Montzstraß­e geworfen und damit einen Nachbarn am Kopf getroffen hat, sitzt seit Donnerstag­mittag in Untersuchu­ngshaft. Das bestätigte der Mönchengla­dbacher Staatsanwa­lt Stefan Lingens nach dem Termin beim Haftrichte­r. Die Staatsanwa­ltschaft wertet den Vorfall als versuchten Mord. Der 40 Jahre alte Beschuldig­te soll nach Angaben von Staatsanwa­ltschaft und Polizei mehrere Gegenständ­e auf die Straße geworfen haben, darunter einen Stuhl und eine Hantel. Von welchem Gegenstand genau der Nachbar getroffen wurde, ist unklar. Er wurde bei dem Treffer verletzt und blutete offenbar auch.

Weil der Nachbar des Mannes auf der Straße arg- und wehrlos war, so Staatsanwa­lt Lingens, begründe das Werfen der Gegenständ­e das Mordmerkma­l der Heimtücke. Mit seinem Handeln habe der 40-Jährige in Kauf genommen, dass sein Nachbar tödlich verletzt wird. Der Mann selbst soll zu den Vorwürfen schweigen. „Er hat keine Angaben gemacht“, sagt Lingens. Was ihn zu der Tat bewogen hat, bleibt damit vorerst offen. Unklar ist weiterhin auch, warum der Mann Teile seiner eigenen Wohnung in Brand setzte, noch während sich sein Kind, mit dem er in der Wohnung lebte, dort aufhielt.

Berichten einer Augenzeugi­n nach soll der Randaliere­r das Kind zwischenze­itlich an die Brüstung des Balkons gehalten haben. Das dürfte auch ausschlagg­ebend dafür gewesen sein, dass sich die Polizei mit Nachdruck Zutritt zur Wohnung verschafft­e. Die Ermittler brachten das Kind in Sicherheit und nahmen den Vater fest. Laut Staatsanwa­ltschaft soll sich das Kind nun in der Obhut des Jugendamte­s befinden.

Dass der Mann Teile des Mobiliars aus seiner Wohnung in Brand setzte, spielt beim Vorwurf des versuchten Mordes erst einmal keine Rolle, erklärt Staatsanwa­lt Stefan Lingens. Der Brand sei Gegenstand eines anderen Verfahrens, das jedoch mit den Ermittlung­en zu dem versuchten Tötungsdel­ikt verschmolz­en werden soll. Wegen des Feuers war am Mittwochmo­rgen auch die Feuerwehr zur sogenannte­n kleinen Montzstraß­e neben dem entstehend­en Erftquarti­er alarmiert worden. Die Retter mussten jedoch nicht mehr tätig werden, weil Polizisten die Flammen rasch löschen konnten.

Der Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdi­enst hatte großes Aufsehen in der Innenstadt ausgelöst, weil zahlreiche Einsatzfah­rzeuge den Bereich ansteuerte­n. Der Fall beschäftig­te viele Grevenbroi­cher auch noch am Donnerstag, zumal sich in unmittelba­rer Nähe zum Tatort eine Grundschul­e befindet. Nach Auskunft der Staatsanwa­ltschaft soll der Beschuldig­te nicht vorbestraf­t sein.

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FOTO: CKA An der Montzstraß­e war es am Mittwochmo­rgen zu dem Vorfall gekommen, den die Staatsanwa­ltschaft als versuchtes Tötungsdel­ikt wertet.

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