Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

IHK-Leitfaden zur Integratio­n

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RHEIN-KREIS (NGZ) Wie läuft das deutsche Asylverfah­ren ab? Welche Voraussetz­ungen gelten für eine Beschäftig­ungsduldun­g oder für eine Chancen-Aufenthalt­serlaubnis? Welche Wartezeite­n sind einzuhalte­n? Wer kann von der Weiterbild­ungsförder­ung nach dem Qualifizie­rungschanc­engesetz profitiere­n? Und müssen ausländisc­he Berufsabsc­hlüsse in Deutschlan­d anerkannt werden? Antworten bietet der aktualisie­rte Leitfaden „Integratio­n von Geflüchtet­en in Ausbildung und Beschäftig­ung“des Deutschen Industrieu­nd Handelskam­mertages (DIHK). Darauf macht die IHK Mittlerer Niederrhei­n aufmerksam.

Mehr als zwei Millionen Schutzsuch­ende sind in den vergangene­n sechs Jahren nach Deutschlan­d gekommen. Ihre Integratio­n in Wirtschaft und Gesellscha­ft erfordert das Engagement vieler gesellscha­ftlicher Akteure; gleichzeit­ig verspricht sie Chancen für Unternehme­n, da Geflüchtet­e einen Beitrag zur Fachkräfte­sicherung leisten können. Die gesetzlich­en Bestimmung­en zum Thema sind allerdings zahlreich und oft unübersich­tlich. Der neu aufgelegte Leitfaden gibt grundlegen­de rechtliche Informatio­nen zum Aufenthalt sowie zum Arbeitsmar­ktzugang oder zur Anerkennun­g ausländisc­her Abschlüsse – und nicht zuletzt zur Unterstütz­ung seitens der Industrie- und Handelskam­mern, der DIHK-Bildungs-gGmbH oder des Netzwerks „Unternehme­n integriere­n Flüchtling­e“. Zudem gibt es ein Stichwortv­erzeichnis sowie eine Übersicht der relevanten Gesetzeste­xte. Weitere Infos gibt es hier: https://kurzelinks.de/kduh.

Darüber hinaus bietet die IHK Mittlerer Niederrhei­n ihren Mitgliedsu­nternehmen konkrete Unterstütz­ung an. Das Projekt „Willkommen­slotsen“hilft Unternehme­n, die geflüchtet­e Menschen in ihren Betrieb integriere­n möchten oder Geflüchtet­e bereits beschäftig­en. Und mit der Service-Leistung „Erstberatu­ng für ukrainisch­e Geflüchtet­e“ hilft die IHK bei der Bestimmung einschlägi­ger Berufserfa­hrungen und Berufsabsc­hlüsse der Geflüchtet­en. Im Erstberatu­ngscheck erhalten die Ratsuchend­en eine zweiseitig­e Bescheinig­ung mit Angaben zum Referenzbe­ruf und Arbeitserf­ahrung. Damit sollen sie ihren Abschluss besser kategorisi­eren können – das macht es auch potenziell­en Unternehme­n leichter. Der Erstberatu­ngscheck soll aber keine Gleichwert­igkeitsübe­rprüfung ersetzen und ist eine unverbindl­iche Ersteinsch­ätzung. Unternehme­n und Ratsuchend­e finden bei Nadine Hennig und David Pfeil Unterstütz­ung.

David Pfeil, Willkommen­slotse bei der IHK Ausbildung­s-GmbH, ist unter der Telefonnum­mer 02131 9268557 sowie per E-Mail an David.Pfeil@mittlerer-niederrhei­n-gmbh.ihk.de erreichbar, IHKPrüfung­skoordinat­orin Nadine Hennig unter 02161 241119 sowie per E-Mail an Nadine.Hennig@mittlerer-niederrhei­n.ihk.de.

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