Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Gerichtsprozess um Modeschule
Eine Ex-Schülerin des Fashion Design Instituts schilderte vor Gericht den großen Schaden, der ihr durch falsche Versprechen über einen Studienabschluss entstanden sei. Ihre Mutter beschuldigte einen FDI-Vertreter, der als Zeuge nicht kam.
DÜSSELDORF Die Affäre um strittige Studiengänge und -abschlüsse am Fashion Design Institut (FDI) beschäftigt nun das Landgericht Düsseldorf. In einem Zivilprozess kämpft eine ehemalige Schülerin um Wiedergutmachung des Unrechts und Schadens, der ihr durch falsche Angaben über den Studienabschluss „Bachelor“und die Ausbildung dort entstanden sei. Bei der Verhandlung am Donnerstag gab sie an, dass sie für die Ausbildung am FDI, die sie ohne Abitur zum „Bachelor“führen sollte, ihre schulische Ausbildung abbrach – ein Jahr vor Erreichen des Abiturs. Für das „Studium“sei sie vom unteren Niederrhein nach Düsseldorf gezogen und habe nach Abbruch ihrer Ausbildung ein Jahr als Praktikantin gearbeitet, um zumindest ihre Fachhochschulreife zu erwerben. Und sie sprach von „der ganzen Zeit, die verloren ist“.
Die heute 22-Jährige besuchte die private Schule mit Sitz in Oberbilk zwischen Herbst 2019 und Sommer 2021, brach die Ausbildung zur „Internationalen Fashion Designerin“aber ab, als sie durch Medienberichte erfuhr, dass die Schule nicht berechtigt ist, Studiengänge durchzuführen oder Studienabschlüsse auszustellen (unsere Redaktion berichtete). Sie fordert nun die gezahlten Schulgebühren – mehr als 11.000 Euro – zurück und macht Schadenersatz geltend für die Folgen, die ihr wegen der Vorgänge am FDI entstanden seien. „Das ist eine Schande, dass so etwas passieren konnte“, sagte sie im Vorfeld der Verhandlung unserer Redaktion.
Dass sie seit wenigen Wochen Design studieren könne, habe sie nur über die sogenannte Feststellung der besonderen künstlerischen Begabung geschafft, denn eigentlich müssten Bewerber das Abitur nachweisen. Für das Studium habe sie nun wiederum nach Berlin ziehen müssen; ihre Mutter, eine verwitwete Flugbegleiterin, sagte unserer Redaktion, dass sie nun Vollzeit arbeite, um ihre Tochter finanziell unterstützen zu können.
Im Zeugenstand erhob die Mutter schwere Vorwürfe gegen einen Verantwortlichen des FDI. Dieser habe bei einer Info-Veranstaltung über Bachelor-Studiengänge am
FDI gesprochen, in einem persönlichen Gespräch ihr sogar gesagt, dass ihre Tochter sich das „zusätzliche Jahr bis zum Abi“sparen könne. Die Frage des Abschlusses sei ihr sehr wichtig gewesen, sagte die Zeugin: „Meine Tochter ging ja noch zur Schule und ich als Mutter hatte Angst, dass sie sonst keinen Abschluss hat.“Ihre Tochter habe damals nur Bildungseinrichtungen gesucht, die den „Bachelor“verliehen, und auf der FDI-Webseite seien solche Studiengänge angegeben gewesen, sagte die 57-Jährige. Der FDI-Vertreter habe auf Nachfrage zudem mitgeteilt, dass der akademische Grad über eine Hochschule in Freiburg ausgestellt werden sollte. Dafür sollten dann 3000 bis 4000 Euro an die Hochschule gezahlt werden.
Zu der Vernehmung eben jenes FDI-Vertreters kam es am Prozesstag allerdings nicht: Der geladene Zeuge ließ über seinen Anwalt ausrichten, aus Krankheitsgründen verhindert zu sein und ein ärztliches Attest übermitteln. Die Vernehmung soll voraussichtlich im Januar nachgeholt werden.
Die Seite der Beklagten wies in der Verhandlung auf Besonderheiten bei der Ausbildung am FDI hin.
So gab der Anwalt etwa an, dass es in dem Aufnahmeauftrag eine „explizite Klausel“gab, dass dem Unterzeichner bewusst sei, dass es sich bei der Ausbildung eben nicht um ein Studium handele. Dafür sei sogar eine zusätzliche Unterschrift zu leisten gewesen, sagte der Anwalt. Ob die Zeugin den Vertrag denn „zackzack“gelesen habe, bevor ihre volljährige Tochter den unterschrieben habe, wollte der Anwalt von dieser wissen. Zudem wies er darauf hin, dass auf der Webseite des FDI angegeben wurde, dass der akademische Grad über eine Hochschule im Ausland verliehen werden sollte. Dieser Hinweis habe damals (noch) nicht dort gestanden, war sich die Mutter der Klägerin sicher.
Der Zivilprozess ist nicht der erste Fall, der die Justiz in dieser Sache beschäftigt. So gewannen etwa eine ehemalige Schülerin des FDI und ihr Vater vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf 2021 einen langjährigen Streit gegen die Modeschule (Aktenzeichen: I-10 U 82/21). Nachdem die beiden erfahren hatten, dass die Ausbildung an der staatlich anerkannten Ergänzungsschule nicht zum staatlich anerkannten Abschluss „Diplom als internationale Fashion Designerin“führen würde (was ihnen beim Besuch einer Info-Veranstaltung so vermittelt worden sei), hatten sie wegen arglistiger Täuschung geklagt und den Ausbildungsvertrag angefochten. Der Mitgründer der Schule und der damalige Schulträger sollten laut OLG-Beschluss die gesamten Ausbildungskosten in Höhe von fast 22.000 Euro zurückerstatten – das OLG folgte damit dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen: 21 O 247/18).
Auch die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft befasst sich zurzeit mit dem FDI: Nach Eingang mehrerer Strafanzeigen, unter anderem von Schülern, leitete sie im Herbst 2021 Ermittlungen gegen FDI-Verantwortliche ein, unter anderem wegen des Anfangsverdachts des Betrugs und der Urkundenfälschung.