Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Für Schottergärten wird es eng
Das Thema Schottergärten wird immer mal wieder in der Kaarster Politik diskutiert. So auch im Umweltausschuss am Mittwoch. Und die Meinungen über das von der Landesregierung beschlossene ordnungsrechtliche Grundstücksbegrünungsgebot gingen die Meinungen auseinander.
KAARST Wie oft haben sich die Mitglieder des Umweltausschusses schon über die vielen Schottergärten geärgert. Alternativen, die besser sind für das Klima und die Insekten, wurden in dem Flyer „Ökologisch und nachhaltig bauen“aufgezeigt. Jetzt standen die Schottergärten wieder auf der Tagesordnung, und das aus gutem Grund.
Die Landesregierung hat die Bauordnung geändert. Sie enthält jetzt ein bauordnungsrechtliches Grundstücksbegrünungsgebot. Nicht überbaute Flächen sind demnach zu bepflanzen oder zu begrünen, sofern die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Fläche dem nicht entgegenstehen. Im Ausschuss löste dieser Tagesordnungspunkt eine heftige Diskussion aus. Strittig ist, wie mit dieser Gesetzgebung umgegangen werden sollte – da gingen die Meinungen stark auseinander.
Helmi Groß (CDU) nannte ein besonders krasses Beispiel: Das Haus Hanauer Straße 16: „Das spottet jeder Beschreibung.“Sie schätzte die Pflasterfläche auf rund 300 Quadratmeter. „Wir haben schon oft darüber diskutiert, aber wir haben klar Vollzugsprobleme“, erklärte die Technische Beigeordnete Sigrid Burkhart. Ein jetzt möglich gewordener Eingriff
sei schwierig: „Wir können jetzt zwar die Kolleginnen und Kollegen der Bauordnung losschicken, aber die Frage wäre, wen picken wir uns raus. Hinzu kommt, dass die personellen Ressourcen begrenzt sind.“In Neubaugebieten verfolge man sehr genau, ob da Schottergärten entstehen. Burkhart hält nicht viel von einer konsequenten Umsetzung der rechtlichen Möglichkeiten: „Das würde Auswirkungen auf die Stadtgesellschaft haben.“
Nina Lennhof (Die Grünen) regte eine konsequentere Vorgehensweise an: „Es kann nicht sein, dass nach der Gesetzesänderung keinerlei Konsequenzen drohen.“Mehr Grün
Landesbauordnung Im 2018 hat das Land Nordrhein-Westfalen in der Landesbauordnung festgelegt, dass Schottergärten unerwünscht sind. Bei dieser Regelung handelte es sich eher um ein Gebot als um ein
in den Gärten sei wichtig für eine Verbesserung des Mikroklimas. Michael Edelhoff (AfD) ist zwar grundsätzlich auch für die Abschaffung der Schottergärten, die auch „Gärten des
Verbot. „Nicht überbaute Flächen müssen wasseraufnahmefähig gestaltet und begrünt werden“, lautete die Passage damals. Klarstellung In diesem Jahr wurde die Passage verschärft. Nun heißt es: „Schotterungen und Kunstrasen sind keine zulässige Gestaltung von nicht überbauten Flächen.“
Grauens“genannt werden. Auf dieses Bekenntnis folgte allerdings ein dickes Aber. Man dürfe den kleinen Bürger nicht kriminalisieren. „Wir machen alle so viel Mist, aber beim kleinen Bürger wollen wir die große Keule rausholen.“Der Bürger habe die Nase voll von den vielen Vorschriften, er möchte nicht gesagt bekommen, wie er sein Grundstück zu bepflanzen habe.
Josef Karis (FWG) mahnte, nicht mit der Brechstange vorzugehen. Er riet, Rasengittersteine als Rasenflächen zu werten. Für ihn geht es unter anderem um kleine Rentner: „Vielen waren die Schottergärten als besonders pflegeleicht empfohlen worden.“Die Entfernung der Steine und der darunterliegenden Folie zuzüglich der Neubepflanzung würde Leute mit einem kleinen Einkommen überfordern. Dirk Salewski (FDP) fragte, ob es einen Bestandschutz gibt. Er kennt eine Frau, die vor drei Jahren sehr viel Geld für einen Schottergarten ausgegeben habe. Dagmar Treger (CDU) stellte Folgendes klar: „Regeln sind dazu da, eingehalten zu werden. Wir machen uns lächerlich, wenn wir jetzt nichts gegen die Schottergärten tun.“Die Besitzer solcher Gärten dürften nicht den Eindruck bekommen, sie könnten tun und lassen, was sie wollen.“
„Das Thema Eigentum sollte uns auch wichtig sein“, forderte Edelhoff. Was er mit Vehemenz beklagte: „Der Bürger ist Ihrer Willkür ausgesetzt – das finde ich nicht gut!“„Besteht nicht die Pflicht, zu handeln?“, wollte Burkhard Asche (CDU) wissen. Sigrid Burkhart vertritt die Auffassung, dass es für Schottergärten keinen Bestandsschutz gibt. „Wir sind auf Meldungen angewiesen oder müssten Ermittlungsarbeit leisten“, sagte die Technische Beigeordnete. „Niemand hat vor, Razzien durchzuführen“, erklärte Katrin Lukowitz (Die Grünen).
Auch Lutz Pollmann von der UWG wertet die Gesetzesänderung als „Gebot an die Kommune zu handeln“. Er riet zweierlei: Auf Bußgelder zu verzichten und beim Städteund Gemeindebund Informationen einzuholen. Fest steht: Es wäre keine gute Idee, jetzt, nach der Gesetzesänderung noch einen Schottergarten anzulegen.