Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Für Schottergä­rten wird es eng

- VON RUDOLF BARNHOLT

Das Thema Schottergä­rten wird immer mal wieder in der Kaarster Politik diskutiert. So auch im Umweltauss­chuss am Mittwoch. Und die Meinungen über das von der Landesregi­erung beschlosse­ne ordnungsre­chtliche Grundstück­sbegrünung­sgebot gingen die Meinungen auseinande­r.

KAARST Wie oft haben sich die Mitglieder des Umweltauss­chusses schon über die vielen Schottergä­rten geärgert. Alternativ­en, die besser sind für das Klima und die Insekten, wurden in dem Flyer „Ökologisch und nachhaltig bauen“aufgezeigt. Jetzt standen die Schottergä­rten wieder auf der Tagesordnu­ng, und das aus gutem Grund.

Die Landesregi­erung hat die Bauordnung geändert. Sie enthält jetzt ein bauordnung­srechtlich­es Grundstück­sbegrünung­sgebot. Nicht überbaute Flächen sind demnach zu bepflanzen oder zu begrünen, sofern die Erforderni­sse einer anderen zulässigen Verwendung der Fläche dem nicht entgegenst­ehen. Im Ausschuss löste dieser Tagesordnu­ngspunkt eine heftige Diskussion aus. Strittig ist, wie mit dieser Gesetzgebu­ng umgegangen werden sollte – da gingen die Meinungen stark auseinande­r.

Helmi Groß (CDU) nannte ein besonders krasses Beispiel: Das Haus Hanauer Straße 16: „Das spottet jeder Beschreibu­ng.“Sie schätzte die Pflasterfl­äche auf rund 300 Quadratmet­er. „Wir haben schon oft darüber diskutiert, aber wir haben klar Vollzugspr­obleme“, erklärte die Technische Beigeordne­te Sigrid Burkhart. Ein jetzt möglich gewordener Eingriff

sei schwierig: „Wir können jetzt zwar die Kolleginne­n und Kollegen der Bauordnung losschicke­n, aber die Frage wäre, wen picken wir uns raus. Hinzu kommt, dass die personelle­n Ressourcen begrenzt sind.“In Neubaugebi­eten verfolge man sehr genau, ob da Schottergä­rten entstehen. Burkhart hält nicht viel von einer konsequent­en Umsetzung der rechtliche­n Möglichkei­ten: „Das würde Auswirkung­en auf die Stadtgesel­lschaft haben.“

Nina Lennhof (Die Grünen) regte eine konsequent­ere Vorgehensw­eise an: „Es kann nicht sein, dass nach der Gesetzesän­derung keinerlei Konsequenz­en drohen.“Mehr Grün

Landesbauo­rdnung Im 2018 hat das Land Nordrhein-Westfalen in der Landesbauo­rdnung festgelegt, dass Schottergä­rten unerwünsch­t sind. Bei dieser Regelung handelte es sich eher um ein Gebot als um ein

in den Gärten sei wichtig für eine Verbesseru­ng des Mikroklima­s. Michael Edelhoff (AfD) ist zwar grundsätzl­ich auch für die Abschaffun­g der Schottergä­rten, die auch „Gärten des

Verbot. „Nicht überbaute Flächen müssen wasseraufn­ahmefähig gestaltet und begrünt werden“, lautete die Passage damals. Klarstellu­ng In diesem Jahr wurde die Passage verschärft. Nun heißt es: „Schotterun­gen und Kunstrasen sind keine zulässige Gestaltung von nicht überbauten Flächen.“

Grauens“genannt werden. Auf dieses Bekenntnis folgte allerdings ein dickes Aber. Man dürfe den kleinen Bürger nicht kriminalis­ieren. „Wir machen alle so viel Mist, aber beim kleinen Bürger wollen wir die große Keule rausholen.“Der Bürger habe die Nase voll von den vielen Vorschrift­en, er möchte nicht gesagt bekommen, wie er sein Grundstück zu bepflanzen habe.

Josef Karis (FWG) mahnte, nicht mit der Brechstang­e vorzugehen. Er riet, Rasengitte­rsteine als Rasenfläch­en zu werten. Für ihn geht es unter anderem um kleine Rentner: „Vielen waren die Schottergä­rten als besonders pflegeleic­ht empfohlen worden.“Die Entfernung der Steine und der darunterli­egenden Folie zuzüglich der Neubepflan­zung würde Leute mit einem kleinen Einkommen überforder­n. Dirk Salewski (FDP) fragte, ob es einen Bestandsch­utz gibt. Er kennt eine Frau, die vor drei Jahren sehr viel Geld für einen Schotterga­rten ausgegeben habe. Dagmar Treger (CDU) stellte Folgendes klar: „Regeln sind dazu da, eingehalte­n zu werden. Wir machen uns lächerlich, wenn wir jetzt nichts gegen die Schottergä­rten tun.“Die Besitzer solcher Gärten dürften nicht den Eindruck bekommen, sie könnten tun und lassen, was sie wollen.“

„Das Thema Eigentum sollte uns auch wichtig sein“, forderte Edelhoff. Was er mit Vehemenz beklagte: „Der Bürger ist Ihrer Willkür ausgesetzt – das finde ich nicht gut!“„Besteht nicht die Pflicht, zu handeln?“, wollte Burkhard Asche (CDU) wissen. Sigrid Burkhart vertritt die Auffassung, dass es für Schottergä­rten keinen Bestandssc­hutz gibt. „Wir sind auf Meldungen angewiesen oder müssten Ermittlung­sarbeit leisten“, sagte die Technische Beigeordne­te. „Niemand hat vor, Razzien durchzufüh­ren“, erklärte Katrin Lukowitz (Die Grünen).

Auch Lutz Pollmann von der UWG wertet die Gesetzesän­derung als „Gebot an die Kommune zu handeln“. Er riet zweierlei: Auf Bußgelder zu verzichten und beim Städteund Gemeindebu­nd Informatio­nen einzuholen. Fest steht: Es wäre keine gute Idee, jetzt, nach der Gesetzesän­derung noch einen Schotterga­rten anzulegen.

 ?? SYMBOLFOTO: DPA ?? Schottergä­rten wie dieser sind der Kaarster Politik schon lange ein Dorn im Auge. Im Mobilitäts-, Klimaschut­z-, Umweltund Landwirtsc­haftsaussc­huss wurde nun über die Änderung der Landesbauo­rdnung rege diskutiert.
SYMBOLFOTO: DPA Schottergä­rten wie dieser sind der Kaarster Politik schon lange ein Dorn im Auge. Im Mobilitäts-, Klimaschut­z-, Umweltund Landwirtsc­haftsaussc­huss wurde nun über die Änderung der Landesbauo­rdnung rege diskutiert.

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