Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Verletzte sich Obdachlose­r selbst mit einem „Schießkuge­lschreiber“?

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NEUSS (jasi) Es war eine Schreckens­meldung, mit der Polizei und Staatsanwa­ltschaft Düsseldorf am 13. März an die Öffentlich­keit gingen. „Mordkommis­sion ermittelt nach Verletzung durch Schussabga­be“, hieß es an jenem Mittwoch. Nun stellt sich die Sache offenbar doch ganz anders dar.

Rückblick: Ein Mann hatte sich am Vorabend um 21.20 Uhr ins Johanna-Etienne-Krankenhau­s in der Neusser Nordstadt begeben. Der 31-Jährige ohne festen Wohnsitz war nach eigenen Angaben am Jröne Meerke unterwegs, als er plötzlich einen Knall gehört und wenig später einen stechenden Schmerz im Schulterbe­reich festgestel­lt habe. Daraufhin suchte er selbststän­dig das „Etienne“auf, wo schließlic­h eine Schussverl­etzung festgestel­lt wurde.

Polizei und Staatsanwa­ltschaft werteten die Tat zunächst als versuchtes Tötungsdel­ikt, weshalb eine Mordkommis­sion unter Führung des Polizeiprä­sidiums Düsseldorf eingericht­et wurde. Doch nun haben sich die Hinweise verdichtet, dass sich die Sache möglicherw­eise doch ganz anders abgespielt hat. „Die weiteren Ermittlung­en deuten darauf hin, dass der 31-jährige Mann sich diese Verletzung möglicherw­eise versehentl­ich selbst zugeführt hatte“, teilte die Polizei am Freitag mit.

Derzeit, so teilt Sprecherin Claudia Suthor auf Nachfrage unserer Redaktion mit, wird davon ausgegange­n, dass es durch Auslösen eines sogenannte­n Schießkuge­lschreiber­s zu der Verletzung kam. Die Ermittlung­en dauern allerdings an. Bei einem solchen Objekt handelt es sich um eine tatsächlic­he Feuerwaffe, die einem Kugelschre­iber ähnelt. Laut Gesetz handelt es sich um eine verbotene Waffe, da sie ihrer Form nach geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäusc­hen.

Nach aktuellem Stand der Ermittlung­en können nun auch mögliche Zusammenhä­nge zu einem ebenfalls mysteriöse­n Fall ausgeschlo­ssen werden, der sich am selben

Datum in Grevenbroi­ch ereignete. Dort war am späten Abend ein schwer verletzter Mann mit Begleitern im Krankenhau­s vorstellig geworden. Davor war er von einem Schuss getroffen worden – und zwar in den Kopf. Sofort wurde er von den Ärzten behandelt. Nach Angaben der zuständige­n Staatsanwa­ltschaft in Mönchengla­dbach musste dem 32-Jährigen das Projektil einer Schusswaff­e aus dem Kopf operiert werden. Die Staatsanwa­ltschaft wertet den Fall als versuchte Tötung. Lebensgefa­hr besteht nicht mehr.

Hinweise werden weiterhin zu beiden Fällen aufgenomme­n. Zeugen werden gebeten, sich unter der 02131 3000 bei der Polizei Neuss zu melden.

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ARCHIV-FOTO: JASI Zu dem Vorfall soll es am Jröne Meerke gekommen sein.

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