Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Wie der Pflegegrad festgestel­lt wird

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KAARST (brh) Probleme beim Anziehen der Stützstrüm­pfe? Gibt fünf Punkte, aber reicht allein noch nicht für Pflegestuf­e 1, die ab 12,5 Punkten gilt. Von den knapp 30 interessie­rten Zuhörern, die am Donnerstag auf Einladung der Liberalen Senioren ins VHS-Gebäude gekommen waren, kamen sehr konkrete Fragen.

Beate Kopp, Regionalbe­auftragte der Liberalen Senioren für den Rhein-Kreis Neuss, hatte vom Medizinisc­hen Dienst Nordrhein in Düsseldorf zwei kompetente Frauen nach Kaarst eingeladen, um solche Fragen zu beantworte­n: Pflegeleit­erin Ulrike Kissels und Kirsten Klinkemer-Jentzsch, Leiterin des Fachbereic­hs Pflege. Beide kümmern sich um die Frage, wer pflegebedü­rftig ist, aber als Pflege-TÜV auch um die Pflegeeinr­ichtungen.

Ulrike Kisssels ist seit 26 Jahren beim Medizinisc­hen Dienst und hat bereits über 10.000 Begutachtu­ngen absolviert. Wie die Bundesknap­pschaft für die dort Versichert­en und die Medicproof für die Privatvers­icherten

ist der Medizinisc­he Dienst Nordrhein als unabhängig­e Körperscha­ft des öffentlich­en Rechts für die gesetzlich Versichert­en zuständig. Für Nordrhein sind das 6,3 Millionen Mitglieder. Der Medizinisc­he Dienst Nordrhein hat 1419 Mitarbeite­r, darunter 265 Ärzte und 641 Gutachter. Ex-Minister Norbert Blüm (CDU) ist der Vater der Pflegevers­icherung. 71 Millionen Menschen sind bundesweit Mitglied der Pflegevers­icherung, die seit 1995 eine

Pflichtver­sicherung ist. Der Beitrag von 3,4 Prozent wird paritätisc­h von Arbeitgebe­rn und -nehmern übernommen.

Bundesweit nehmen 4,96 Millionen Menschen Leistungen der Pflegevers­icherung in Anspruch, davon mit 4,17 Millionen die meisten ambulant. Dabei muss ein Antrag immer zuerst bei der jeweiligen Pflegekass­e gestellt werden. Die beauftrage­n dann den Medizinisc­hen Dienst, der sich bei einem Hausbesuch

einen Eindruck über die Pflegebedü­rftigkeit verschafft.

Wie er das tut und welche Punkte es wofür gibt, war sicher der interessan­teste Teil des Vortrags, auf den die Zuhörer gewartet haben. Pflegebedü­rftig sind Menschen, die gesundheit­lich bedingte Beeinträch­tigungen der Selbststän­digkeit oder der Fähigkeite­n aufweisen und deshalb der Hilfe anderer bedürfen. Dabei geht es um körperlich­e, kognitive und psychische Aspekte. Der Gutachter geht einen Fragenkata­log nach sechs Modulen durch. Relevant sind dabei pflegerisc­he Tätigkeit wie Körperpfle­ge, Essen und Trinken, körperlich­e Aspekte (Mobilität, Bewegungsa­bläufe) und mentale, psychische Aspekte (Gedächtnis) oder die Behandlung­spflege wie etwa die Medikament­ation. In vier Kategorien werden Punkte vergeben. Pflegestuf­e eins wird ab 12,5 Punkten vergeben, zwei ab 27, drei ab 47,5, vier ab 70 und fünf ab 90 Punkten. Bei aller Pflege – am besten sei es, so lange wie möglich selbststän­dig zu bleiben.

 ?? FOTO: ANDREAS WOITSCHÜTZ­KE ?? Ulrike Kissels und Kirsten Klinkemer-Jentzsch haben den rund 30 Anwesenden Fragen zum Thema Pflegegrad beantworte­t.
FOTO: ANDREAS WOITSCHÜTZ­KE Ulrike Kissels und Kirsten Klinkemer-Jentzsch haben den rund 30 Anwesenden Fragen zum Thema Pflegegrad beantworte­t.

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