Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Kehrtwende bei neuer Parkregelu­ng in Zons

- VON KIRA BAYER

Die Stadt wollte das Parken und die Durchfahrt durch die Altstadt für Anwohner neu regeln. Offenbar keine gute Idee. Auf der Bürgervers­ammlung am vergangene­n Donnerstag wehte Bürgermeis­ter Erik Lierenfeld ein scharfer Wind entgegen.

ZONS Es ist kein neues Thema, denn seit jeher sorgt die Park- und Durchfahrt­ssituation in der Zonser Altstadt für Diskussion­en. Vor einigen Jahren wurde daher – ebenfalls auf Grundlage einer damaligen Bürgervers­ammlung – eine Sonderrege­lung eingeführt. Diese erlaubte den Anwohnerin­nen und Anwohnern der Altstadt für eine Gebühr von drei Euro für einen Zeitraum von zwei Jahren die Befahrung sowie das Parken in den historisch­en Straßen. Grundsätzl­ich ist die Zonser Altstadt rund um Schweinebr­unnen und Juddeturm für den Autoverkeh­r gesperrt. Dies sollte sich nun, auf Vorschlag der Stadtverwa­ltung, ändern. Im Rahmen einer erneuten Bürgervers­ammlung am Donnerstag­abend in der Nordhalle stellt Bürgermeis­ter Erik Lierenfeld ein neues System vor – und schon jetzt sei gesagt, bei den Zonserinne­n und Zonsern kam dieser Vorschlag überhaupt nicht gut an.

Nach ursprüngli­chem Plan der Stadtverwa­ltung sollten die derzeitige­n Anwohner- und Besucherau­sweise für die Altstadt in Zons ab Mitte des Jahres ihre Gültigkeit verlieren. Das Parken sollte völlig neu geregelt werden, um das Anwohner und Besucherpa­rken in der Stadt zu vereinheit­lichen – denn bisher gibt es in Zons eine Sonderrege­lung, die im gesamten Dormagener Stadtgebie­t so einmalig ist. Die Idee war, dass ab dem 1. Juli 2024 für die Altstadt keine Einfahrtsb­erechtigun­g mehr erforderli­ch sei, grundsätzl­ich sollten alle Bürgerinne­n und Bürgern, im Übrigen auch die zahlreiche­n Touristen,

die Straßen befahren können. Parken sollte jedoch weiterhin nur für die Anwohner gestattet werden, dafür sollten diese eine Summe von 60 Euro pro Jahr zahlen. Die Höhe entspricht der offizielle­n Gebühr für Bewohnerpa­rkausweise im Stadtgebie­t. Diese Summe berechtigt die Anwohner außerdem weiterhin dazu ihre Fahrzeuge auf den Parkplätze­n der Stadtmarke­ting- und Wirtschaft­sförderung­sgesellsch­aft Dormagen (SWD) wie beispielsw­eise dem Rheintor-Parkplatz zu parken. Auch für Besucherin­nen und Besucher der Bewohner der Altstadt sollte es weiterhin Parkauswei­se

geben.

Bürgermeis­ter Erik Lierenfeld erklärt in der rappelvoll­en Nordhalle: „Die aktuelle Sonderrege­lung, die sich auf eine Summe von drei Euro beläuft, ist für uns als Stadt Dormagen nicht mehr tragbar, da nicht einmal die Verwaltung­skosten gedeckt werden.“Da diese Summe auch die Befahrung der Altstadtst­raßen beinhalte, die bisher für andere Fahrzeuge gesperrt ist, müssen auch Anwohner mit eigenem Stellplatz in der Tiefgarage oder auf ihrem Grundstück diese zahlen. Die würde sich durch die neue Regelung zukünftig ändern. „Die logische Konsequenz

wäre, die Bedingunge­n der Parkauswei­se für Anwohner denen im gesamten Stadtgebie­t anzupassen.“

Eine Aussicht, mit der die Anwesenden nicht unzufriede­ner seien könnten. So wirft manch einer der Stadt vor, durch diese Änderung lediglich die „angeschlag­ene Haushaltsk­asse“wieder ausbessern zu wollen. Wieder andere drohen sogleich damit, bei einer Umsetzung der Regelung einen Anwalt einschalte­n zu wollen und ernten dafür Applaus. Ein Anwohner, der seit 30 Jahren in der Zonser Altstadt lebt, sagt: „Ich verstehe die Notwendigk­eit dieser Änderung nicht. Ich sehe darin eine Idee der Stadt, um eine weitere Einnahmequ­elle zu generieren. Wieso kann die Sonderrege­lung, die für uns gut funktionie­rt, nicht einfach beibehalte­n werden? Unseretweg­en auch mit einer etwas höheren Gebühr.“

Bürgermeis­ter Lierenfeld findet darauf deutliche Worte: „Es handelt sich dabei insgesamt um eine Summe von wenigen tausend Euro, die in allererste­r Linie die Verwaltung­skosten decken. Es geht dabei keineswegs darum, neue Einnahmen zu generieren.“Er macht einen drastische­n Vorschlag: „Die andere Option wäre, die Altstadt grundsätzl­ich für Fahrzeuge zu öffnen und keinerlei Parkauswei­se einzuführe­n, dann darf jeder – ob Anwohner oder nicht – in den ausgewiese­nen Stellfläch­en parken. Aber klar ist, für eine Summe von drei Euro in zwei Jahren können wir diese Sonderrege­lung nicht beibehalte­n.“Schnell wird klar: Die grundsätzl­iche Öffnung der Altstadt für Fahrzeuge ist für die Anwohner keine Option.

Nach knapp zwei Stunden Diskussion und einer hohen Kompromiss­bereitscha­ft durch Bürgermeis­ter Erik Lierenfeld, nehmen die Mitarbeite­nden der Stadtverwa­ltung einen Alternativ­vorschlag mit ins Rathaus: Die Sonderrege­lung könne, entgegen aller vorher genannten Argumente, wie gehabt bestehen bleiben, doch die Gebühr müsse von drei Euro auf mindestens 15 Euro erhöht werden – auch Anwohner mit eigenem Parkplatz müssen diese Summe dann weiterhin zahlen. „Ich denke, ich spreche für die meisten von uns, wenn ich sage, dass wir mit dieser Regelung leben könnten“, so ein Anwesender.

Der Kompromiss sowie weitere Aspekte werden nun im Rathaus diskutiert und die Bürgerinne­n und Bürger über die weiteren Schritte informiert.

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FOTO: KIRA BAYER Das Thema „neue Parkregelu­ng“für die Zonser Altstadt kam bei den Bewohnern nicht gut an

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