Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Entscheidu­ng über ZUE in Wevelingho­ven weiter offen

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GREVENBROI­CH (cka) Im Herbst vergangene­n Jahres ist die Stadt Grevenbroi­ch aufgrund hoher Zuweisungs­zahlen unter Druck geraten: Allein im Oktober musste die Verwaltung für die Unterbring­ung von 70 Flüchtling­en sorgen. Im Schnitt sollen der Stadt im vergangene­n Jahr 38 Menschen pro Monat zugewiesen worden sein. Nach Angaben aus dem Rathaus hat sich die Lage im Dezember, Januar und Februar allerdings entspannt, die Zahl neu ankommende­r Flüchtling­e soll geringer ausgefalle­n sein.

Bürgermeis­ter Klaus Krützen hatte bereits bei der Vorstellun­g des neuen Flüchtling­sheims in Frimmersdo­rf erklärt, die Lage im April neu bewerten zu wollen. Geprüft werden soll auch, ob tatsächlic­h alle Unterkünft­e benötigt werden. Allerdings sagte Krützen, dass die Stadt auch für 2024 mit 500 Schutzsuch­enden rechnen müsse.

Nach wie vor laufen Gespräche mit der Bezirksreg­ierung Düsseldorf: Ziel ist die Errichtung einer Zentralen Unterbring­ungseinric­htung (ZUE) mit 400 Plätzen auf dem LangeWalke­r-Gelände

Wevelingho­ven, die vom Land betrieben und finanziert werden soll. Die Zahl der Flüchtling­e dort würde der Stadt angerechne­t. Um nicht zuletzt ihren Haushalt zu entlasten, haben sich einige Kommunen als Standort für eine ZUE ins Gespräch gebracht.

Braucht das Land angesichts der offenbar zurückgega­ngenen Zahl an neuen Flüchtling­en überhaupt noch weitere Einrichtun­gen dieser Art? Auf Anfrage erklärt Beatrix Van Vlodrop, Sprecherin der Bezirksreg­ierung Düsseldorf: „Die Überlegung­en, in Grevenbroi­ch eine Unterbring­ungseinric­htung für geflüchtet­e Menschen zu betreiben, sind noch nicht abgeschlos­sen. Es sind noch unterschie­dliche Prüfungen und Bewertunge­n notwendig, bevor eine Entscheidu­ng getroffen werden kann.“Laut Van Vlodrop sei der Bedarf gegeben, und es sei nicht so, dass man allgemein von ZUE-Plänen abgerückt wäre. Gegen die Unterbring­ung in großen Heimen gibt es in Grevenbroi­ch zwei Bürgerbege­hren. Über deren Zulässigke­it soll der Stadtrat am 8. April entscheide­n.

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