Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Bujin Gym Rommerskirchen darf auf Unterstützung hoffen
ROMMERSKIRCHEN (ssc) Der Kampfsportverein „Bujin Gym Rommerskirchen“, ein Aushängeschild der Gemeinde, muss sich gedulden. Die CDU hatte beantragt, dem Club einen Zuschuss zu seinen Mietkosten zu gewähren. Das wurde am Donnerstagabend zwar vom Ausschuss für Erziehung, Bildung, Freizeit, Sport und Soziales behandelt, das Thema wurde aber weitergereicht.
Zum Hintergrund: Die örtlichen Christdemokraten hatten an die unbefriedigende Förder-Situation der Kampfsportler erinnert, die eine Immobilie gemietet haben. Die künftige CDU-Fraktionschefin Gabi Paulus hatte in diesem Zusammenhang auf den Rommerskirchener Haushaltsentwurf verwiesen, der vorgesehen hatte, dass ein Teil der
Sportförderung in der Gemeinde im Verzicht auf Nutzungsentgelte für die Nutzung der gemeindeeigenen Sportstätten durch die Vereine bestehe. Bujin Gym ist aber eine Ausnahme. Der Club kann als Mieter nicht von der kostenfreien Nutzung der Gebäude profitieren. Aus Gründen der Gerechtigkeit hatte die CDU den Antrag gestellt.
Der Mietkostenzuschuss könne zwar nicht substanziell sein, solle aber ein Zeichen sein, „dass auch dieser Sportverein ein Teil unserer Sportvielfalt in Rommerskirchen ist“, so die Christdemokraten. Die Höhe des Zuschusses könne sich an der Anzahl der Mitglieder orientieren. Die Gemeinde machte einen eigenen Vorschlag, der letztendlich vom Ausschuss auch einstimmig angenommen wurde. „Im Jahr 2022 hat sich nach langer Zeit der Gemeindesportverband neu gegründet“, argumentierte Bürgermeister Martin Mertens. Unter anderem solle der Sportverband das Bindeglied zwischen den Rommerskirchener Sportvereinen und der Gemeindeverwaltung darstellen. „Aus diesem Grund ist zunächst der Gemeindesportverband mit dem Antrag zu betrauen. Gegebenenfalls hat der Sportverband auch Möglichkeiten, den Verein zu unterstützen“, meinte Mertens.
Derzeit gebe es keine aktuelle Sportförderrichtlinie in der Gemeinde. Auch dies war bis zur Gründung eines Gemeindesportverbandes zurückgestellt worden. Neben den fehlenden Förderkriterien könnte der Antrag aus Sicht der Verwaltung aufgrund fehlender Hintergrundinformationen ohnehin nicht bearbeitet werden. Es fehlten neben den Angaben zu den tatsächliche Miet- und Mietnebenkosten auch weitergehende Begründungen, um eine Entscheidung treffen zu können. Mertens: „Der Antrag müsste außerdem vom Verein direkt gestellt werden.“Darum wird der Antrag nun zunächst an den Gemeindesportverband als zuständigen Adressaten weitergeleitet. Die Verwaltung bietet sich aber zur Unterstützung bei der Bearbeitung des Antrags an.