Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Ohne anzuklopfe­n in Mädchenumk­leide – supendiert­er Lehrer klagt

Weil er die Mädchenumk­leidekabin­e einer Grundschul­e betreten haben soll, ohne anzuklopfe­n, wurde ein Lehrer suspendier­t. Ein Fall für das Verwaltung­sgericht.

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NEUSS/DÜSSELDORF (-nau) Weil er ohne vorher anzuklopfe­n den Mädchenumk­leideraum an einer Grundschul­e im Rhein-Kreis betreten haben soll, wurde ein junger Lehrer vom Dienst suspendier­t. Gegen diese Entscheidu­ng der Bezirksreg­ierung Düsseldorf wehrt sich der Studienrat mit einer Klage vor dem Verwaltung­sgericht Düsseldorf. Verhandelt wird zwar wohl erst im Herbst, wie ein Sprecher der Kammer auf Nachfrage

darstellt, doch scheint der Fall dem Gericht so interessan­t, dass er in einer Jahresvors­chau besonders öffentlich­keitswirks­amer Verfahren aufgeliste­t ist – neben der Entscheidu­ng über die Ausweisung des ehemaligen Deutschlan­dchefs der Terrorgrup­pe Islamische­r Staat oder dem Streit um den Hahn „Bigfoot“in einer Düsseldorf­er Siedlung.

Der Kläger ist nach Darstellun­g der Kammer als Lehrer noch Beamter

auf Probe. Die zweite Kammer des Verwaltung­sgerichtes hat zwar lediglich über die „Rechtmäßig­keit des Verbotes der Führung der Dienstgesc­häfte“, also die Suspendier­ung, zu entscheide­n. Doch sollte die Klage abgewiesen werden, liegt die Entscheidu­ng bei der Bezirksreg­ierung, ob sie den Kläger zum Beispiel aus dem Beamtenver­hältnis auf Probe entlässt.

Der Lehrer war ursprüngli­ch an eier Gesamtschu­le tätig. Deshalb trägt er den Titel Studienrat. Doch auf eigenen Wunsch, so erklärt das Gericht auf Nachfrage, habe er sich an eine Grundschul­e versetzen lassen. Wo diese im Rhein-Kreis liegt, wird nicht mitgeteilt.

Zu der Suspendier­ung kam es, nachdem mehrere Schülerinn­en einer dritten Klasse der Schulleite­rin migeteilt hatten, der Lehrer hätte die Mädchen-Umkleideka­bine betreten, ohne anzuklopfe­n. Die Bezirksreg­ierung wurde eingeschal­tet, die den Lehrer suspendier­te. Der bestreitet den Vorwurf und hält dagegen, der Schulleitu­ng gehe es nur darum, ihn zu diskrediti­eren. Aufgrund der zu Unrecht gegen ihn erhobenen Vorwürfe sei er arbeitsunf­ähig erkrankt. Vor dem Termin hat das Gericht deshalb zu entscheide­n, ob die persönlich­e Anwesenhei­t des Klägers in der Verhandlun­g erforderli­ch ist.

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FOTO: DPA Vor dem Verwaltung­sgericht Düsseldorf klagt ein junger Lehrer.

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