Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss
Messerstecher muss ins Gefängnis
Ein 26 Jahre alter Grevenbroicher ist am Donnerstag vom Landgericht Mönchengladbach zu sechs Jahren und drei Monaten Haft wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Im Juni 2023 soll er einen Mann schwer verletzt haben.
GREVENBROICH Es ist das vorläufige Ende einer langen Drogenkarriere: Das Landgericht Mönchengladbach hat einen jungen Grevenbroicher am Donnerstag zu sechs Jahren und drei Monaten Haft wegen versuchten Totschlags verurteilt. Die zuständige Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass der 26-jährige Drogenjunkie im Juni vergangenen Jahres nachts auf offener Straße auf einen Bekannten eingestochen hatte.
„Wir gehen davon aus, dass der Angeklagte das Opfer abgestochen hat – er hat dabei in Tötungsabsicht gehandelt“Martin Alberring Richter
„Unglaublich!“, raunte die Mutter des Angeklagten gut hörbar nach dem Urteil dem Rest der Familie zu – offenbar waren die Angehörigen des jungen Grevenbroichers mit der Entscheidung des Landgerichts ganz und gar nicht einverstanden. Dabei hatte der Vorsitzende Richter Martin Alberring das Urteil durchaus nachvollziehbar begründet.
Er hatte „keinen Zweifel“daran, dass der Angeklagte die Tat begangen hatte. Der hatte im Ermittlungsverfahren gegenüber der Polizei zwar behauptet, gar nicht am Tatort gewesen zu sein. Letztlich sprach allerdings viel dafür, dass er in der Nacht vom 19. auf den 20. Juni doch in Grevenbroich auf der Rheydter Straße war.
Dort hatte sich die Tat in Bahnhofsnähe vor einem Kiosk ereignet, das Opfer war mit einem spitzen Gegenstand niedergestochen war. „Wir gehen davon aus, dass der Angeklagte das Opfer abgestochen hat“, so Richter Alberring, „er hat dabei in Tötungsabsicht gehandelt.“Wer jemandem nämlich mit einem Messer oder einem anderen spitzen Gegenstand in den Oberkörper steche, nehme den Tod, mindestens aber lebensgefährliche Verletzungen billigend in Kauf.
Von der Anwesenheit des Angeklagten am Tatort zeigte sich das Gericht deshalb überzeugt, weil der 26-Jährige zum einen von Zeugen wiedererkannt worden war, zum anderen aber auch selbst anderen von der Tat berichtet hatte. So soll er seiner Ex-Freundin kurz nach der Tat erzählt haben, er habe „in Grevenbroich Stress gehabt“. „Für uns“, so Alberring, „passt das zeitlich alles zusammen.“
Der Angeklagte war letztlich nach intensiven Ermittlungen einige Monate nach der Tat festgenommen worden, zuletzt war er in die so genannte „Crack-Szene“in Venlo abgerutscht. Nach eigenen Angaben, die er vor Gericht zu seinem Lebenslauf gemacht hatte, war er seit seinem 13. Lebensjahr drogenabhängig. Zu dieser Zeit war es noch Schüler des Pascal-Gymnasiums in Grevenbroich. Bis zu seiner Festnahme hatten die Eltern ihren Sohn mit täglich mehreren Hundert Euro unterstützt, die der 26-Jährige für den Kauf von Drogen ausgab.
In seiner kurzen Urteilsbegründung kritisierte der Richter ungewöhnlich deutlich das Verhalten des Angeklagten und der Verteidigung. Dadurch hatten beide ein deutlich milderes Urteil verpasst, fast schon verschenkt. Der Angeklagte hatte im Prozess geschwiegen, sein Anwalt plädierte auf Freispruch.
„Ein Geständnis beispielsweise hätte sich strafmildernd ausgewirkt, auch ein Gespräch mit dem psychiatrischen Sachverständigen hätte helfen können“, so Alberring.
Auch dem hatte sich der Angeklagte verweigert. Hätte er dort beispielsweise plausibel darlegen, die Tat im „Drogenrausch“begangen zu haben, wäre beispielsweise eine verminderte Schuldfähigkeit und damit eine Herabsetzung der Strafe denkbar gewesen. Auch wäre damit die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt möglicherweise verbunden gewesen – das scheidet nun vorerst aus.
Letztlich folgte das Gericht in