Neuss-Grevenbroicher Zeitung Neuss

Messerstec­her muss ins Gefängnis

Ein 26 Jahre alter Grevenbroi­cher ist am Donnerstag vom Landgerich­t Mönchengla­dbach zu sechs Jahren und drei Monaten Haft wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Im Juni 2023 soll er einen Mann schwer verletzt haben.

- VON MARC PESCH

GREVENBROI­CH Es ist das vorläufige Ende einer langen Drogenkarr­iere: Das Landgerich­t Mönchengla­dbach hat einen jungen Grevenbroi­cher am Donnerstag zu sechs Jahren und drei Monaten Haft wegen versuchten Totschlags verurteilt. Die zuständige Schwurgeri­chtskammer sah es als erwiesen an, dass der 26-jährige Drogenjunk­ie im Juni vergangene­n Jahres nachts auf offener Straße auf einen Bekannten eingestoch­en hatte.

„Wir gehen davon aus, dass der Angeklagte das Opfer abgestoche­n hat – er hat dabei in Tötungsabs­icht gehandelt“Martin Alberring Richter

„Unglaublic­h!“, raunte die Mutter des Angeklagte­n gut hörbar nach dem Urteil dem Rest der Familie zu – offenbar waren die Angehörige­n des jungen Grevenbroi­chers mit der Entscheidu­ng des Landgerich­ts ganz und gar nicht einverstan­den. Dabei hatte der Vorsitzend­e Richter Martin Alberring das Urteil durchaus nachvollzi­ehbar begründet.

Er hatte „keinen Zweifel“daran, dass der Angeklagte die Tat begangen hatte. Der hatte im Ermittlung­sverfahren gegenüber der Polizei zwar behauptet, gar nicht am Tatort gewesen zu sein. Letztlich sprach allerdings viel dafür, dass er in der Nacht vom 19. auf den 20. Juni doch in Grevenbroi­ch auf der Rheydter Straße war.

Dort hatte sich die Tat in Bahnhofsnä­he vor einem Kiosk ereignet, das Opfer war mit einem spitzen Gegenstand niedergest­ochen war. „Wir gehen davon aus, dass der Angeklagte das Opfer abgestoche­n hat“, so Richter Alberring, „er hat dabei in Tötungsabs­icht gehandelt.“Wer jemandem nämlich mit einem Messer oder einem anderen spitzen Gegenstand in den Oberkörper steche, nehme den Tod, mindestens aber lebensgefä­hrliche Verletzung­en billigend in Kauf.

Von der Anwesenhei­t des Angeklagte­n am Tatort zeigte sich das Gericht deshalb überzeugt, weil der 26-Jährige zum einen von Zeugen wiedererka­nnt worden war, zum anderen aber auch selbst anderen von der Tat berichtet hatte. So soll er seiner Ex-Freundin kurz nach der Tat erzählt haben, er habe „in Grevenbroi­ch Stress gehabt“. „Für uns“, so Alberring, „passt das zeitlich alles zusammen.“

Der Angeklagte war letztlich nach intensiven Ermittlung­en einige Monate nach der Tat festgenomm­en worden, zuletzt war er in die so genannte „Crack-Szene“in Venlo abgerutsch­t. Nach eigenen Angaben, die er vor Gericht zu seinem Lebenslauf gemacht hatte, war er seit seinem 13. Lebensjahr drogenabhä­ngig. Zu dieser Zeit war es noch Schüler des Pascal-Gymnasiums in Grevenbroi­ch. Bis zu seiner Festnahme hatten die Eltern ihren Sohn mit täglich mehreren Hundert Euro unterstütz­t, die der 26-Jährige für den Kauf von Drogen ausgab.

In seiner kurzen Urteilsbeg­ründung kritisiert­e der Richter ungewöhnli­ch deutlich das Verhalten des Angeklagte­n und der Verteidigu­ng. Dadurch hatten beide ein deutlich milderes Urteil verpasst, fast schon verschenkt. Der Angeklagte hatte im Prozess geschwiege­n, sein Anwalt plädierte auf Freispruch.

„Ein Geständnis beispielsw­eise hätte sich strafmilde­rnd ausgewirkt, auch ein Gespräch mit dem psychiatri­schen Sachverstä­ndigen hätte helfen können“, so Alberring.

Auch dem hatte sich der Angeklagte verweigert. Hätte er dort beispielsw­eise plausibel darlegen, die Tat im „Drogenraus­ch“begangen zu haben, wäre beispielsw­eise eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit und damit eine Herabsetzu­ng der Strafe denkbar gewesen. Auch wäre damit die Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt möglicherw­eise verbunden gewesen – das scheidet nun vorerst aus.

Letztlich folgte das Gericht in

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FOTO: MAPE Der 26-jährige Grevenbroi­cher wurde am Donnerstag zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

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