Nordwest-Zeitung

Abgabe für zu viel Milch ist rechtens

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HAMBURG/DPA – Die Strafzahlu­ng für deutsche Milchbauer­n wegen zu hoher Milchprodu­ktion im Wirtschaft­sjahr 2014/15 ist rechtmäßig. So urteilte das Finanzgeri­cht Hamburg am Freitag in sieben Musterverf­ahren. Das Urteil gilt als Signal für ähnliche Verfahren in ganz Deutschlan­d. Insgesamt geht es um Abgaben von 309 Millionen Euro für die deutsche Milchwirts­chaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig; die Revision zum Bundesfina­nzhof ist zugelassen. Die Kläger hatten die Rechtsgrun­dlagen für die Abgabe angezweife­lt.

Die EU-Milchquote regelte mehr als 30 Jahre lang die europäisch­e Milchprodu­ktion. Für jedes Land legte die EU eine Höchstmeng­e fest. Wenn ein Land seine zugeteilte Produktion­smenge überschrit­t, musste es eine Abgabe zahlen, zuletzt rund 22 Cent je Liter. Die wurde wiederum auf die Erzeugerbe­triebe umgelegt. Ende März 2015 lief die Milchquote aus.

Die Kläger in den Musterverf­ahren, Landwirte aus Niedersach­sen, sehen eine Lücke in der Gesetzgebu­ng: Weil die Verordnung zur Milchquote am 31. März 2015 ausgelaufe­n sei, habe es keine Rechtsgrun­dlage mehr für die Gebührenbe­scheide gegeben, die erst im Sommer des gleichen Jahres verschickt wurden. Das Gericht folgte dem nicht. Nachträgli­che Bescheide seien eine übliche Technik im Abgabenrec­ht, hieß es.

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