Abgabe für zu viel Milch ist rechtens
HAMBURG/DPA – Die Strafzahlung für deutsche Milchbauern wegen zu hoher Milchproduktion im Wirtschaftsjahr 2014/15 ist rechtmäßig. So urteilte das Finanzgericht Hamburg am Freitag in sieben Musterverfahren. Das Urteil gilt als Signal für ähnliche Verfahren in ganz Deutschland. Insgesamt geht es um Abgaben von 309 Millionen Euro für die deutsche Milchwirtschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Revision zum Bundesfinanzhof ist zugelassen. Die Kläger hatten die Rechtsgrundlagen für die Abgabe angezweifelt.
Die EU-Milchquote regelte mehr als 30 Jahre lang die europäische Milchproduktion. Für jedes Land legte die EU eine Höchstmenge fest. Wenn ein Land seine zugeteilte Produktionsmenge überschritt, musste es eine Abgabe zahlen, zuletzt rund 22 Cent je Liter. Die wurde wiederum auf die Erzeugerbetriebe umgelegt. Ende März 2015 lief die Milchquote aus.
Die Kläger in den Musterverfahren, Landwirte aus Niedersachsen, sehen eine Lücke in der Gesetzgebung: Weil die Verordnung zur Milchquote am 31. März 2015 ausgelaufen sei, habe es keine Rechtsgrundlage mehr für die Gebührenbescheide gegeben, die erst im Sommer des gleichen Jahres verschickt wurden. Das Gericht folgte dem nicht. Nachträgliche Bescheide seien eine übliche Technik im Abgabenrecht, hieß es.