Kommission berät über 332 Härtefälle
Rückläufige Zahlen erwartet – Gesetzgeber stellt höhere Hürden auf
HANNOVER/DPA – Die Härtefallkommission in Niedersachsen rechnet in diesem Jahr mit einer rückläufigen Zahl von Anträgen. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 sei die Kommission in 332 Fällen angerufen worden, teilte die Vorsitzende Anke Breusing mit. Im gesamten vergangenen Jahr waren es 904 Anträge. „Wir gehen davon aus, dass wir für 2016 die Zahl der Eingaben von 2015 nicht erreichen werden“, sagte ein Kommissionssprecher. An die Härtefallkommission können sich Ausländer wenden, die ausreisen oder abgeschoben werden sollen, aber in Deutschland bleiben möchten.
Im vergangenen Jahr empfahl die Härtefallkommission dem Innenministerium in 188 Fällen, aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine Aufenthaltsgenehmigung zu erteilen. Vergleichszahlen für das laufende Jahr liegen noch nicht vor.
Seit Ende Oktober 2015 gilt eine verschärfte Asylgesetzgebung. Nach der neuen Regelung werden Abschiebungen den Betroffenen nicht mehr angekündigt, wie dies vorher in Niedersachsen der Fall war. Sie haben damit auch nicht mehr die Möglichkeit, die Härtefallkommission anzurufen. Im vergangenen Dezember beschloss die rot-grüne Landesregierung zudem, dass sich Flüchtlinge mit kurzer Aufenthaltsdauer in Deutschland nicht mehr an die Kommission wenden können.