Einigung auf neuen Finanzpakt
1,4 Milliarden Euro fließen in den Westen – Politiker zufrieden
BERLIN/DPA – Bund und Länder haben sich auf einen neuen Finanzpakt geeinigt. Vom Jahr 2020 an soll die Umverteilung der Milliarden-Hilfen unter „reichen“und „armen“Ländern sowie zwischen Bund und Ländern neuen Regeln folgen. Das am Freitag von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den 16 Ministerpräsidenten vereinbarte Paket sieht steigende Hilfen des Bundes vor, aber auch mehr Kompetenzen für den Bund.
BERLIN – „Ende gut, alles gut“, sagt Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU). „Alle Länder stehen besser da als vorher“, zeigt sich auch Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) zufrieden. „Ein großes Stück Arbeit“sei geschafft, so Kanzlerin Angela Merkel. Am Morgen danach gibt es – gefühlt – nur Gewinner. Nach jahrelangem Hin und Her haben sich Merkel und die Ministerpräsidenten auf eine Reform der BundLänder-Finanzbeziehungen geeinigt. Ein historischer Durchbruch? Hintergründe zu den Vereinbarungen:
Was ist der wichtigste Punkt der Einigung
Der Länderfinanzausgleich, gegen den drei Bundesländer Klage eingereicht hatten, wird auf eine neue Grundlage gestellt. Das bisherige System mit zwei Stufen der Umverteilung und einem Gesamtvolumen von 17,5 Milliarden Euro soll vereinfacht werden. Der Umsatzsteuervorwegausgleich, der aus Gebern wie Nordrhein-Westfalen bisher Nehmerländer gemacht hatte, entfällt. Der Bund entlastet die Länder unter dem Strich um 9,5 Milliarden Euro – um 116 Euro je Einwohner. Zunächst hatten die Ministerpräsidenten 9,7 Milliarden Euro Entlastung verlangt. Das Geld wird nach einem Schlüssel verteilt, der sich grundsätzlich nach der Einwohnerzahl richtet, aber Zu- und Abschläge abhängig von der jeweiligen Finanzkraft vorsieht.
Wie wirkt sich das auf die Bundesländer aus
Das meiste Geld fließt nach Nordrhein-Westfalen: 1,4 Milliarden Euro, was für das Jahr 2019 rund 80 Euro mehr pro Einwohner entspricht. Bayern kommt auf 1,35 Milliarden Euro (106 Euro je Einwohner), Baden-Württemberg auf 961 Millionen Euro (89 je Einwohner) und Niedersachsen auf 596 Millionen Euro (76 Euro je Einwohner). In Brandenburg sind es 283 Millionen Euro (114 Euro je Einwohner) und in Mecklenburg-Vorpommern 367 Millionen Euro (229 Euro je Einwohner).
Was war der große Knackpunkt
Die Entlastung der Länder erfolgt zu einem großen Teil über eine höhere Beteiligung an den Umsatzsteuereinnahmen – für 2019 geht es dabei um rund vier Milliarden Euro. Es wurde lange darüber gestritten, ob und in welchem Umfang der Beitrag des Bundes Jahr für Jahr steigen soll. Ergebnis: Es wird eine Anpassung geben, aber diese Dynamisierung wird deutlich begrenzt. Von den gut 9,52 Milliarden Euro, die der Bund 2019 gibt, sollen nur 1,4 Milliarden Euro an das steigende Aufkommen aus der Umsatzsteuer angepasst werden. Ansonsten bleibt der Betrag fix.
Werden die Kommunen stärker gefördert
Insbesondere finanzschwache Städte und Gemeinden erhalten mehr Geld – vor allem für die Schulen. Die Große Koalition hat sich mit den Ländern auf eine Grundgesetzänderung geeinigt, die dem Bund Investitionen in kommunale Bildungseinrichtungen ermöglicht. Geplant ist unter anderem ein Investitionsprogramm zur Sanierung von Schulen, der weitere Ganztagsschulausbau und eine Stärkung der Berufsschulen. Der Bund stellt dafür in einem ersten Schritt 3,5 Milliarden Euro bereit. Die Kommunen begrüßten die Bund-LänderEinigung.
Welche Nebenabsprachen gibt es
Mit einigen seiner Wünsche hatte sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nicht durchsetzen können. Dazu zählt unter anderem die Forderung nach neuen Abstimmungsregeln im Bundesrat und einer Begrenzung der Blockademöglichkeiten der Länder. Dafür wird Schäubles Forderung nach einer Bundesautobahngesellschaft erfüllt. Die Privatisierung von Strecken bleibt allerdings ausgeschlossen. Darüber hinaus vereinbarten Merkel und die Ministerpräsidenten, dass der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ausgeweitet wird.