Grünes Licht für Erbschaftsteuerreform
Regeln gelten ab 1. Juli
BERLIN – Die Erbschaftsteuerreform ist beschlossene Sache. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der Bundesrat den neuen Regeln zur Steuerbegünstigung von Firmenerben zu. Wichtige Beschlüsse und Entschließungen der Länderkammer vom Freitag im Überblick: Erbschaftssteuerreform: Damit können schärfere Verschonungsregeln für große Unternehmensvermögen rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten. Grundsätzlich gilt: Betriebsvermögen wird zu 85 oder sogar 100 Prozent von der Erbschaftsteuer verschont, wenn das Unternehmen mindestens fünf beziehungsweise sieben Jahre fortgeführt wird und eine vorgegebene Lohnsumme erhalten bleibt. Kleinere Firmen sind von der Pflicht befreit, die Lohnsumme nachzuweisen. Die Grenze dafür soll aber von bisher 20 auf 5 Mitarbeiter sinken. Neu ist, dass ein Firmenerbe bei übertragenem Betriebsanteil von mehr als 26 Millionen Euro nachweisen muss, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer überfordern würde. Freiwilligendienste: Diese sollten nicht durch überflüssige Bürokratie und Regularien sowie finanzielle Nachteile belastet werden. Anbieter sollten bundesweit von der Umsatzsteuer befreit werden. So könnten neue Träger gewonnen werden; zudem könnte der großen Nachfrage nach Plätzen im Freiwilligendienst begegnet werden. „Scheinväter“: Der Bundesrat sprach sich dafür aus, die von der Regierung vorgesehene Frist für die Durchsetzung von Regressansprüchen für „Scheinväter“zu verlängern. Väter, denen Kinder „untergeschoben“wurden, sollen nach Ansicht der Länder sechs Jahre Zeit haben, um Unterhaltszahlungen gegenüber dem leiblichen Vater durchzusetzen. Die derzeit vorgesehenen zwei Jahre seien zu kurz. Diese knappe Zeitspanne führe insbesondere dann zu „unangemessenen Ergebnissen“, wenn die Mutter den Namen des leiblichen Vaters zurückhalte.