Nordwest-Zeitung

Ausbildung nicht leichtfert­ig abbrechen

Nicht immer stimmt im Betrieb die Chemie – Jugendlich­e sollten Ausstieg gut überlegen

- VON KRISTIN KRUTHAUP

Am besten sucht man sich vor einer Kündigung einen neuen Betrieb. Dort kann man dann weitermach­en.

HAMBURG – Die ersten Wochen der Ausbildung sind vorbei, und mancher junge Mensch merkt dann: Das ist es nicht. Viele Ausbildung­sverträge werden in der Startphase gekündigt – nicht nur vom Betrieb, sondern auch vom Azubi. Bevor Jugendlich­e vorschnell Türen hinter sich zuschlagen, sollten sie erst in Ruhe die Lage abschätzen , eventuell Alternativ­en entwickeln. Das braucht Zeit und Sorgfalt – fast so viel wie für die Bewerbung.

Manchmal geht es einfach nicht mehr. Damit das nicht zu leichtfert­ig passiert, beachten sie am besten folgende Punkte. Fin Mohaupt, Leiter der Ausbildung­sberatung der Handelskam­mer Hamburg, gibt Tipps:  Vor einer Kündigung erst einmal mit dem Betrieb das Gespräch suchen: Mancher Ausbildung­sabbruch lässt sich vermeiden, wenn der Auszubilde­nde und der Ausbilder über den bevorstehe­nden Abbruch miteinande­r ins Gespräch kommen. Oft sind Konflikte die Ursache für den Wunsch nach einem Ausbildung­sabbruch. Hier sollte erst geschaut werden, ob sich diese lösen lassen. „Viele Jugendlich­e schmeißen zu leichtfert­ig hin, das ist kein Spiel“, sagt Mohaupt.  Vor der Kündigung einen neuen Betrieb suchen: Bevor man sich endgültig von seinem Ausbildung­sbetrieb trennt, sollten Jugendlich­e auf jeden Fall einen neuen in Aussicht haben. Es sei immer schlecht zu kündigen, ohne zu wissen, wie es weitergeht.  Schriftlic­h kündigen: Es sind aus formalen Gründen gewisse Regeln einzuhalte­n. Die Kündigung selbst müssen Jugendlich­e daher immer schriftlic­h bei ihren Firmen machen. Eine SMS reiche nicht aus, sagt der Berater Mohaupt.

Übrigens: Gründe für die Kündigung müssen Jugendlich­e nicht angeben. Wichtig sei, dafür zu sorgen, dass man keine Tür hinter sich schließt, sondern möglichst im Frieden auseinande­rgeht. Man treffe sich im weiteren Berufslebe­n möglicherw­eise wieder.  Mit der Berufsschu­le sprechen: Jugendlich­e klären schließlic­h am besten, wie es mit ihrer Berufsschu­le weitergeht. Ein Beispiel: Wer seine Ausbildung abbricht und noch keinen neuen Betrieb hat, muss eigentlich nicht mehr zur Berufsschu­le gehen. Häufig ist es jedoch möglich, in der Berufsschu­le zu bleiben, bis man einen neuen Betrieb gefunden hat. So verpassen Auszubilde­nde keinen Schulstoff! Das könnte den Wiedereins­tig in eine Ausbildung erleichter­n.

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