Nordwest-Zeitung

Klinik muss Namen von Samenspend­er herausgebe­n

Klage einer 21-Jährigen erfolgreic­h – Kinder haben generell das Recht auf Kenntnis ihrer Herkunft

- VON JANET BINDER

HANNOVER – Eine Reprodukti­onsklinik darf einem Urteil des Amtsgerich­ts Hannover zufolge den Namen eines Samenspend­ers nicht länger verheimlic­hen. Eine 21-jährige Frau, die als Retortenba­by zur Welt kam, hatte auf Herausgabe des Namens ihres Erzeugers geklagt. Dieser Klage gab das Gericht am Montag statt.

Die Mutter der 21-Jährigen hatte sich künstlich befruchten lassen, weil ihr Ehemann zeugungsun­fähig war. Auf Anfrage hatte sich die Klinik geweigert, den Namen des Spenders zu nennen, obwohl die Rechtsspre­chung in der Frage inzwischen eindeutig ist. So urteilte der Bundesgeri­chtshof Anfang 2015 (Aktenzeich­en XII ZR 201/13), dass Kinder grundsätzl­ich ein Recht darauf haben, den Namen ihres biologisch­en Vaters zu erfahren. In der Praxis verweigern Kliniken und Ärzte immer noch die Auskunft.

Trotz des erwartbare­n Ausgangs habe es die Klinik auf den Prozess ankommen lassen. „Der Samenspend­er war davon ausgegange­n, dass sein Name geheimgeha­lten wird“, begründet der Rechtsanwa­lt der Klinik, Hans-Dieter Kimmel. Sollte die Klägerin Unterhalts­oder Erbansprüc­he an den Mann stellen, könnte er in der Folge womöglich an die Klinik Schadeners­atzansprüc­he stellen. Um dagegen gewappnet zu sein, könnte auch ein verlorener Prozess helfen. Dabei ist nach Auskunft des Vereins Spenderkin­der die Furcht vor Unterhalts­ansprüchen unbegründe­t. „Keinem uns bekannten Spenderkin­d geht es um finanziell­e Forderunge­n“, betont eine Sprecherin. Im Gegenteil: Zum Schutz der Spender fordere der Verein sogar den Ausschluss von Erbansprüc­hen und Unterhalts­forderunge­n des Kindes.

Im Bundesgesu­ndheitsmin­isterium wird schon seit längerem an den institutio­nellen und organisato­rischen Voraussetz­ungen gearbeitet, damit jedes Kind sein Recht auf Kenntnis seiner Herkunft bekommt: Per Gesetz soll ein zentrales Spenderreg­ister eingeführt werden.

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