Ex-Chefarzt wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt
Sieben Jahre und neun Monate Haft – Patientinnen in Klinik betäubt und missbraucht
BAMBERG – Ein ehemaliger Chefarzt des Klinikums Bamberg ist wegen schwerer Vergewaltigung und weiterer Vergehen zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bamberg sah es als erwiesen an, dass der 51-Jährige zwölf Frauen – darunter auch Patientinnen – betäubt und damit willenlos gemacht hatte.
Eine sexuelle Motivation liege auf der Hand, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Schmidt am Montag. Der Angeklagte stand seit April 2015 vor Gericht. Ihm war vorgeworfen worden, zwischen 2008 und 2014 zwölf Frauen im Bamberger Klinikum missbraucht und einige vergewaltigt zu haben. Zudem soll er die Patentochter seiner Frau heimlich gefilmt haben.
Der frühere Chefarzt hatte zugegeben, die Bilder und Videos gemacht zu haben, ein sexuelles Motiv aber bestritten: Alles sei fachlich gerechtfertigt, hatte der Mediziner gesagt. Er habe neue Behandlungsmethoden gegen Beckenvenenthrombosen erproben wollen.
Verurteilt wurde er wegen schwerer Vergewaltigung in sechs Fällen und schwerer sexueller Nötigung in fünf Fällen, zudem wegen schweren sexuellen Missbrauchs, gefährlicher Körperverletzung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs in mehreren Fällen.
Die Anwälte des Angeklagten hatten teils eine Bewährungsstrafe, teils Freispruch von fast allen Vorwürfen gefordert. Die Staatsanwaltschaft wollte die Höchststrafe, also 15 Jahre Haft, erreichen, zudem ein lebenslanges Berufsverbot. Stattdessen verhängte das Gericht ein fünfjähriges Berufsverbot.
Der Angeklagte unterbrach den Richter während der Urteilsbegründung, die öffentlich verlesen wurde, mehrmals. Die medizinische Indikation werde völlig außer Acht gelassen, rief der 51-Jährige. Daraufhin forderte der Staatsanwalt eine Geldstrafe, der Richter ermahnte den Mann jedoch lediglich. „Wir haben Sie lange reden lassen“, sagte Schmidt. „Sie werden sich jetzt beherrschen können.“
Noch vor der Urteilsverkündung hatte es eine Verzögerung gegeben. Die Verteidiger des Angeklagten hatten einen neuen Beweisantrag gestellt, und der Angeklagte hatte eine Erklärung abgegeben. Darin wiederholte er, was er mehrmals während des Prozesses beteuert hatte: dass er sich als Opfer „völlig absurder Vorwürfe“sehe.
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