Nordwest-Zeitung

Reichsbürg­er schießt auf Polizei

Vier Beamte verletzt – Keine Straftaten in Region

- VON TOBIAS SCHWERDTFE­GER

GEORGENSGM­ÜND/OLDENBURGE­R LAND – Ein sogenannte­r Reichsbürg­er hat bei einer Razzia in Georgensgm­ünd bei Nürnberg auf Polizisten geschossen – vier Beamte wurden verletzt, einer von ihnen lebensgefä­hrlich. Der 32 Jahre alte Beamte eines Spezialein­satzkomman­dos (SEK) sei operiert worden, sagte Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch.

Ein 31-jähriger SEK-Beamter habe einen Durchschus­s am Oberarm erlitten, zwei weitere Polizisten (beide 37) seien durch Glassplitt­er verletzt worden. Der sogenannte Reichsbürg­er hatte am Morgen das Feuer eröffnet, als die Beamten in sein Haus eindrangen.

Ursprüngli­ch sollten dem Mann seine Waffen abgenommen werden, die er als Jäger zunächst legal besaß. Inzwischen galt der Mann bei den Behörden als nicht mehr zuverlässi­g, sein Jagdschein und seine Waffenbesi­tzkarte waren als ungültig erklärt worden. Der Mann wurde bei dem Einsatz festgenomm­en. Gegen ihn wird wegen versuchten Mordes ermittelt. An diesem Donnerstag wird er zu einem Ermittlung­srichter gebracht. Aufgrund des Vorfalls sollten nun Reichsbürg­er in Bayern „einer grundlegen­den Überprüfun­g“unterzogen und die Bewegung stärker in den Blick genommen werden, kündigte Innenminis­ter Herrmann an. Reichsbürg­er erkennen die Bundesrepu­blik Deutschlan­d nicht als Staat an. Stattdesse­n behaupten sie, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort.

Im Oldenburge­r Land schreibt die Polizei der Reichsbürg­er-Bewegung bisher keine schwerwieg­enden Straftaten zu. P

Ein sogenannte­r Reichsbürg­er hat in Bayern auf Polizisten geschossen. Wie gefährlich ist die Bewegung bei uns im Oldenburge­r Land?

OLDENBURGE­R LAND – Als sie ihm seine Waffen abnehmen wollen, sie, die Vertreter eines Staates, dessen Existenz er nicht anerkennt, sieht der 49Jährige offenbar rot. Er feuert. Zwei Polizisten einer Spezialein­heit werden von Kugeln getroffen. Schnell wird über den Schützen bekannt, er soll der sogenannte­n Reichsbürg­erbewegung angehören.

Gibt es die eigentlich auch in der Region? Sind die gefährlich? Und beobachtet die jemand? Fragen, die die Ð nach der Tragödie aus dem Kreis der Leser erreichen.

Die sogenannte Reichsbürg­er-Bewegung wird in ihrer Gänze nicht vom Verfassung­sschutz beobachtet, teilt die niedersäch­sische Landesregi­erung mit. In ihrer Gänze? Das Problem: Die Bewegung setzt sich aus Einzelpers­onen sowie Gruppierun­gen zusammen, die sich in ihrem Wesen zum Teil deutlich unterschei­den. Das Spektrum reicht von politisch interessie­rten Trachtenve­reinen über esoterisch geprägte Gruppen bis hin zu rechtsextr­emistisch motivierte­n Personenzu­sammenschl­üssen – die der Verfassung­sschutz dann natürlich beobachtet. Gemeinsam haben alle, dass sie die Legitimitä­t der Bundesrepu­blik verneinen.

In der Region sind die sogenannte­n Reichsbürg­er bislang nicht durch schwere Straftaten oder Körperverl­etzungen aufgefalle­n. Dennoch: Die Polizei im Oldenburge­r Land warnt. Man dürfe „die in Teilen antidemokr­atische Ideologie“, die sich hinter der Reichsbürg­erbewegung verbirgt, „sicherlich nicht unterschät­zen“, teilt Mathias Kutzner, Sprecher der Polizeidir­ektion auf Anfrage mit.

Was haben sich die sogenannte­n Reichsbürg­er zu Schulden kommen lassen? „In Einzelfäll­en wurden Ermittlung­en wegen Beleidigun­g, Urkundenfä­lschung und Kennzeiche­nmissbrauc­h geführt. Schwerwieg­ende Straftaten oder Körperverl­etzungsdel­ikte sind uns bislang nicht bekannt geworden“, sagt Kutzner.

Auch in den Gerichtssä­len im Oldenburge­r Land ist es nach Ð -Recherchen zu StörAktion­en der Reichsbürg­erbewegung gekommen. Immer wieder überziehen die Reichsbürg­er Gerichte auch mit irrwitzige­n Klagen. Vor dem Oldenburge­r Sozialgeri­cht klagte ein Reichsbürg­er auf Unterhalt. Da das Deutsche Reich nicht untergegan­gen sei, sondern weiterhin fortbesteh­e, sei er Kriegsgefa­ngener und habe Anspruch auf Sozialgeld. Die Klage blieb ohne Erfolg.

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