NACH EU-URTEIL: WERDEN MEDIKAMENTE GÜNSTIGER?
Europäischer Gerichtshof kippt Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente
Patienten könnten von fallenden Preisen profitieren. Experten fürchten jedoch um die wohnortnahe Versorgung durch Apotheken.
LUXEMBURG – Von GarmischPartenkirchen bis Flensburg: Ein einzelnes verschreibungspflichtiges Medikament kostet in Deutschland immer dasselbe. Egal, ob man es in einer Online-Apotheke aus dem Ausland bestellt oder vor Ort kauft. Dafür sorgt die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente. Doch ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wirbelt den deutschen Apothekenmarkt gehörig auf.
Die Preisbindung schränke den grenzüberschreitenden freien Warenverkehr ein und verstoße damit gegen EURecht, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch (Rechtssache C-148/15). Wenn hingegen Preiswettbewerb ermöglicht werde, könnten die Patienten profitieren, hieß es.
Das könnte vor allem durch fallende Preise für Medikamente der Fall sein. „Sie werden billiger werden“, sagte der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach am Mittwoch dieser Zeitung. „Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten wird Einzug halten, das ist ganz klar. Der beratungsfreie Bezug wird günstiger.“
Einheitliche Zuschläge
Nach bestehender Gesetzeslage können Pharmaunternehmen zunächst selbst festlegen, zu welchen Preisen sie Arzneimittel an Apotheken und Großhändler in Deutschland abgeben. Diese dürfen dann jedoch nur einheitlich festgeschriebene Zuschläge erheben. Dadurch kostet ein jeweiliges verschreibungspflichtiges Arzneimittel überall in Deutschland dasselbe. An die einheitlichen Abgabepreise mussten sich bislang auch Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland halten.
Da der grenzüberschreitende Handel mit rezeptpflichtigen Medikamenten EU-Recht berührt, war nun der EuGH mit dem Fall befasst. Die Regelung könne Anbietern aus anderen EU-Ländern den Zugang zum deutschen Markt erschweren, befanden die Luxemburger Richter. Zwar könne eine Beschränkung des freien Warenverkehrs mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden, doch die Preisbindung sei dazu nicht geeignet.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kündigte an, das Urteil auszuwerten und auf rechtliche Konsequenzen zu prüfen. Die aktuelle Preisbindung sei nach dem Urteil nicht mehr auf Versandapotheken im EUAusland anwendbar, teilte das Gesundheitsministerium mit. Er sei fest entschlossen, das „Notwendige“und „Mögliche“zu tun, um die flächendeckende Versorgung durch ortsnahe Apotheken zu sichern, sagte Gröhe weiter. „Der Versandhandel kann die wohnortnahe Versorgung durch Präsenzapotheken nicht ersetzen.“
Klarer Nachteil
Das sieht SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach ähnlich. „Wenn wir nicht gegensteuern, könnte die wohnortnahe Versorgung durch Apotheken gefährdet sein“, fürchtet er. Als Folge des EuGHUrteils haben Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland die Möglichkeit, künftig die deutsche Preisbindung zu unterlaufen – und stationären Apotheken so erheblich zu schaden. „Das können wir aber verhindern“, sagte Lauterbach, „indem wir die Apotheken für ihre Beratungsleistung besser bezahlen.“
Die Luxemburger Richter zweifelten an, dass Preisbindungen ein flächendeckendes Netz traditioneller Apotheken förderten. Vielmehr könne ein Preiswettbewerb auch Anreize zur Niederlassung in Gegenden bieten, in denen wegen der geringeren Zahl an Apotheken höhere Preise verlangt werden könnten.
Verbraucherschützer sahen die Folgen des Urteils für Patienten zunächst grundsätzlich positiv. „Sie könnten bei verschreibungspflichtigen Medikamenten künftig Kosten sparen, wenn Sie bei ausländischen Versandapotheken bestellen“, sagte etwa der Gesundheitsexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Kai Vogel. Die Folgen für die Apothekenversorgung müssten aber in Ruhe erörtert werden. „Die Forderung eines Versandhandelsverbots für rezeptpflichtige Arzneimittel wäre die falsche Reaktion. Stattdessen sollte überlegt werden, ob deutsche Apotheken nicht den gleichen Spielraum in der Preisgestaltung erhalten sollten. Andernfalls hätten sie einen klaren Standortnachteil.“
Apothekerverbände zeigten sich entsetzt. „Es kann nicht sein, dass ungezügelte Marktkräfte über den Verbraucherschutz im Gesundheitswesen triumphieren“, sagte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Friedemann Schmidt. Schmidt.