Tönnies entgeht Kartellstrafe
BONN/DPA – Das Bundeskartellamt hat Bußgeldverfahren wegen Preisabsprachen über insgesamt 128 Millionen Euro gegen zwei Tochterfirmen des Fleischfabrikanten Clemens Tönnies eingestellt.
Wegen eines konzerninternen Umbaus seien die Bescheide gegen die Unternehmen gegenstandslos geworden, teilte die Wettbewerbsbehörde am Mittwoch in Bonn mit. Diese Haftungslücke im Kartellrecht wird nach dem Tönnies-Fall auch als „Wurstlücke“bezeichnet.
Tönnies bestreitet allerdings die Darstellung: In seinem Fall habe der Unternehmensumbau schon vor der Erteilung der Bußgeldbescheide begonnen.