Eltern-Rechte gestärkt
KITA-PLATZ Bei fehlendem Angebot muss Kommune grundsätzlich Schadenersatz zahlen
Eltern aus Leipzig hatten geklagt. Sie wollten nach der Elternzeit wieder in Vollzeit arbeiten.
KARLSRUHE/IM NORDWESTEN – Stellt eine Stadt nicht genügend Betreuungsplätze für Kinder zur Verfügung, können Eltern Schadenersatz geltend machen. Die Stadt hafte auch für den erlittenen Verdienstausfall von berufstätigen Eltern, entschied der Bundesgerichtshof. Er gab am Donnerstag in Karlsruhe drei Müttern aus Leipzig recht, die auf Ersatz ihres Verdienstausfalls geklagt hatten, weil sie keinen Kita-Platz für ihre einjährigen Kinder bekommen hatten.
Kommunen seien verpflichtet, „eine ausreichende Zahl von Betreuungsplätzen selbst zu schaffen oder durch geeignete Dritte – freie Träger der Jugendhilfe oder Tagespflegepersonen – bereitzustellen“(AZ: III ZR 278/15, 302/15 und 303/15).
In ersten Reaktionen begrüßten Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) und die Grünen das Urteil. Der Städte- und Gemeindebund rechnet nicht mit einer Klagewelle. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg erklärte, die Städte müssten allerdings so exakt wie möglich planen und möglichst einvernehmliche Lösungen mit den Eltern finden. Dazu könne auch gehören, ihnen Ersatzplätze in anderen Stadtteilen oder bei einer Tagesmutter anzubieten.
Die Klägerinnen wollten jeweils nach der einjährigen Elternzeit wieder Vollzeit arbeiten. Deshalb meldeten sie für ihre Kinder bei der Stadt Leipzig den Bedarf für einen Betreuungsplatz an. Zum gewünschten Termin erhielten sie jedoch keinen Platz.
Im Nordwesten erhöhen verschiedene Gemeinden das Betreuungsangebot für unter Dreijährige. In Varel werden zwei neue Krippen gebaut, in Bockhorn (beide Kreis Friesland) eine. Bedarf für neue Kita-Plätze sieht auch die Stadt Essen/Oldenburg (Kreis Cloppenburg).