Nachholbedarf
Die Betreuung der unter Dreijährigen ist ein wichtiger Standortfaktor im Wettbewerb der Kommunen geworden. Und viele Städte und Gemeinden haben trotz finanzieller Sorgen die Zahl der Krippenplätze deutlich erhöht. Sie haben gut daran getan, denn jetzt haben Eltern auch einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn es keinen Betreuungsplatz gibt.
Eine Klagewelle wird wohl nicht zu erwarten sein, die Bundesrichter haben aber verlässliches Recht geschaffen und die merkwürdige Auffassung der Vorinstanz korrigiert. Die hatte argumentiert, dass der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz nur den Kindern zusteht, die Eltern deshalb nicht schadenersatzberechtigt seien. Warum ist das Gesetz denn geschaffen worden? Doch damit die Eltern früher berufstätig seien können, wenn sie es wollen.
Schadenersatz wird es im Übrigen auch nicht zum Einfachtarif geben. Die Eltern müssen nach einer Ablehnung schon versuchen, die Betreuung selbst zu organisieren, bevor sie den Klageweg beschreiten.
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