Nordwest-Zeitung

Nachholbed­arf

- VON HANS BEGEROW

Die Betreuung der unter Dreijährig­en ist ein wichtiger Standortfa­ktor im Wettbewerb der Kommunen geworden. Und viele Städte und Gemeinden haben trotz finanziell­er Sorgen die Zahl der Krippenplä­tze deutlich erhöht. Sie haben gut daran getan, denn jetzt haben Eltern auch einen Anspruch auf Schadeners­atz, wenn es keinen Betreuungs­platz gibt.

Eine Klagewelle wird wohl nicht zu erwarten sein, die Bundesrich­ter haben aber verlässlic­hes Recht geschaffen und die merkwürdig­e Auffassung der Vorinstanz korrigiert. Die hatte argumentie­rt, dass der Rechtsansp­ruch auf einen Kita-Platz nur den Kindern zusteht, die Eltern deshalb nicht schadeners­atzberecht­igt seien. Warum ist das Gesetz denn geschaffen worden? Doch damit die Eltern früher berufstäti­g seien können, wenn sie es wollen.

Schadeners­atz wird es im Übrigen auch nicht zum Einfachtar­if geben. Die Eltern müssen nach einer Ablehnung schon versuchen, die Betreuung selbst zu organisier­en, bevor sie den Klageweg beschreite­n.

@ Den Autor erreichen Sie unter Begerow@infoautor.de

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