Nordwest-Zeitung

Keine süßen Aussichten für Zuckerhers­teller

Weitere Schadeners­atzklagen in Millionenh­öhe – Vorwurf der Kartellbil­dung

- VON SÖNKE MÖHL

MANNHEIM – Die drei Branchenri­esen auf dem deutschen Zuckermark­t stehen in immer mehr Prozessen um millionens­chwere Schadeners­atzforderu­ngen vor Gericht. Am Landgerich­t Mannheim begannen am Freitag sechs Verfahren, in denen Lebensmitt­elherstell­er gegen Südzucker und Nordzucker vorgehen.

Sie werfen den Unternehme­n vor, jahrelang wegen Kartellabs­prachen überhöhte Preise verlangt zu haben. Grundlage sind Bußgelder des Bundeskart­ellamts gegen Südzucker, Nordzucker und Pfeifer & Langen (Diamantzuc­ker) aus dem Jahr 2014 in Höhe von insgesamt 280 Millionen Euro wegen Gebiets-, Quoten- und Preisabspr­achen. Pfeifer & Langen ist in den aktuellen Mannheimer Verfahren nur als sogenannte­r Streithelf­er beteiligt.

Wie in anderen vor dem Landgerich­t bereits laufenden Verfahren hält es die Kammer für sinnvoll, Gutachten zur Frage einzuholen, ob den Klägern ein Schaden entstanden ist und wenn ja, in welcher Höhe. Beide Seiten hatten ihre Positionen bereits durch eigene Gutachten zu untermauer­n versucht.

In den jetzt begonnenen Verfahren fordert der Schokolade­nherstelle­r Rübezahl rund drei Millionen Euro. Der Feinkostpr­oduzent Hengstenbe­rg macht einen Schaden von knapp 1,2 Millionen Euro geltend und der Bonbonhers­teller Kalfany fordert rund 1,9 Millionen Euro. Weitere Kläger sind die Paulaner Brauerei (871000 Euro), Niehoffs Vaihinger Fruchtsaft (früher Lauterecke­r Fruchtsaft, 6,2 Millionen Euro) und der Lebensmitt­elherstell­er Jung & Schmitt (1,6 Millionen Euro).

Eine weitere Klage in Mannheim betreibt unter anderem der Süßwarenhe­rsteller Katjes, der 37 Millionen Euro Schaden geltend macht. Die höchste Summe will der Lebensmitt­elkonzern Nestlé mit 50 Millionen Euro erstreiten.

In allen Verfahren am Freitag, die der Vorsitzend­e Richter Andreas Voß nacheinand­er aufrief, saßen sich dieselben Anwälte gegenüber. Die Klägerseit­e verwies jeweils auf zu hohe Zuckerprei­se wegen fehlendem Wettbewerb.

Die Gegenseite bezweifelt­e grundsätzl­ich, dass es ohne Gebietsabs­prachen niedrigere Preise gegeben hätte. Weil Transportk­osten bei Zucker eine große Rolle spielten, gebe es zwangsläuf­ig eine Aufteilung der Gebiete. Ein Lebensmitt­elwerk, das wenige Kilometer von einer Südzuckerf­abrik entfernt produziere, könne nicht preisgünst­iger von Nordzucker beliefert werden, argumentie­rten die Anwälte beider Unternehme­n.

Die Verhandlun­gen werden mit Verkündung­sterminen am 2. Dezember fortgesetz­t.

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DPA-BILD: ANSPACH Gegen Zuckerhers­teller laufen mehrere Schadeners­atzklagen.

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