VERBRAUCHERURTEIL
LEIDET EIN Arbeitslosengeld II-Bezieher krankheitsbedingt an Untergewicht, so ist es nachvollziehbar, dass er „Mehraufwendungen“bei der Position „Nahrungsmittel“hat – und einen Zuschlag zur Geldleistung vom Jobcenter wegen kostenaufwändiger Ernährung verlangen kann. (Hier verurteilte das Sozialgericht Aurich das Jobcenter zur nachträglichen Mehrbedarfs-Zahlung in Höhe von 38,20 Euro pro Monat.) (SG Aurich, S 55 AS 100/14). wb