Opposition wirft Rot/Grün „Rechtsbeugung“vor
Weiter Streit um Aufhebung der Immunität des SPD-Abgeordneten Ronald Schminke
HANNOVER – Der Ton im Streit um die Immunität des SPDLandtagsabgeordneten Ronald Schminke, die ihn vor Strafverfolgung schützt, wird schärfer. Die FDP wirft der Regierungskoalition „Rechtsbeugung“vor und den „Rechtsstaat mit Füßen zu treten“. Björn Thümler, CDUFraktionschef, spricht von einem „Zwei-Klassen-Recht“. Der Landtag muss an diesem Mittwoch eine Entscheidung fällen. SPD und Grüne stellen sich vor Schminke.
Die Debatte um Schminke beschäftigt das Parlament schon seit Wochen. Der Sozialdemokrat aus Hann. Münden sorgte erst mit einer harten Kritik an Missständen in zwei Pflegeheimen seiner Region für Schlagzeilen. Dann zog Schminke auch die finanzielle Solvenz der Heimbetreiberin in Zweifel. Daraufhin stellte die Frau Strafanzeige gegen den Abgeordneten bei der Staatsanwaltschaft Göttingen wegen „Verleumdung“. Doch die Justiz-Ermittler können gegen Schminke nur tätig werden, wenn der Landtag die Immunität des Abgeordneten aufhebt. Deshalb hat das Parlament jetzt das letzte Wort.
Für den FDP-Innenpolitiker Christian Grascha wäre es ein „fatales Signal“, wenn die Staatsanwaltsschaft im Fall Schminke, für den grundsätzlich „die Unschuldsvermutung“gelte, nicht ermitteln dürfe. Thümler zitiert Landtagsjuristen, die eine Aufhebung der Immunität befürworten. SPD und Grüne warnen ihrerseits, dass das Anprangern von Pflege-Missständen für Abgeordnete möglich sein müsse – ohne Risiko der Strafverfolgung. „Es geht um die freie Ausübung des Abgeordneten-Mandats“, sagt der Grünen-Rechtspolitiker Helge Limburg.