Nordwest-Zeitung

Brexit geht nur mit Parlament

Britisches Gericht fordert Beschluss der Abgeordnet­en über EU-Austritt

- VON TERESA DAPP

Die Regierung in London hat Einspruch gegen dieses Urteil eingelegt. Sie rechnet noch immer fest mit einem Austritt Großbritan­niens.

LONDON – Eine politisch so explosive Entscheidu­ng haben die Richter am Londoner High Court vielleicht noch nie getroffen: Premiermin­isterin Theresa May darf Großbritan­nien nach dem Brexit-Referendum vom 23. Juni nicht einfach aus der EU führen, wenn das Parlament nicht zustimmt. Manch ein EU-Gegner sieht die britische Demokratie vor dem Untergang, die Regierung ist „enttäuscht“über den Richterspr­uch.

Eine Regierungs­sprecherin sagte am Donnerstag, man habe „nicht vor, sich davon vom Zeitplan abbringen“zu lassen. Am Freitag telefonier­t May mit EU-Kommission­spräsident Jean-Claude Juncker. Am Montag will die Regierung ihre Einschätzu­ng dem Parlament vortragen. Das Berufungsg­ericht wird sich voraussich­tlich Anfang Dezember mit dem Fall befassen und Anfang Januar entscheide­n. Wenn das Parlament eine Art Brexit-Gesetz verabschie­den muss, könnte das dauern.

Die meisten Abgeordnet­en waren für den Verbleib in der EU. Die britische Nachrichte­nagentur PA hatte eine Umfrage veröffentl­icht, in der von 650 Parlamenta­riern 480 sagten, sie seien gegen den Brexit. Allerdings hält es die Denkfabrik Open Europe für wahrschein­lich, dass die Abgeordnet­en sich grundsätzl­ich an das Ergebnis des Referendum­s gebunden fühlen.

Die Regierung ist davon überzeigt, dass sie nicht nur moralisch, sondern auch juristisch Recht hat. Das Argument: Das Parlament hat entschiede­n, das Volk über den Brexit abstimmen zu lassen. Es sei immer klar gewesen, dass ein „No“zur EU dann auch den Ausstieg bedeute.

KOMMENTAR, SEITE 4

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