Druck auf Windbranche steigt
EEG-Reform sieht Ausschreibungen statt fester Vergütung vor
Vor allem kleine Betriebe könnten den Kürzeren ziehen. Knapp 50 Prozent der deutschen Windenergieanlagen sind in Bürgerhand.
HANNOVER – Die Windbranche sorgt sich um ihre Zukunft, weil es mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ab 2017 keine feste Vergütung für erzeugten Strom mehr gibt. Windanlagenbetreiber müssen Ausschreibungen gewinnen. Der Netzausbau soll außerdem dort begrenzt werden, wo zu viel Strom produziert wird.
Bei Ausschreibungen ist problematisch, dass vor allem kleine Betriebe die Konkurrenz internationaler Akteure fürchten. Für Mittelständler und örtliche Bürgerwindparks sei dies ein Problem, sagt Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes Windenergie. Und: „Die EEG-Novelle begrenzt den Ausbau der Windenergie in Deutschland ab spätestens 2019 auf 2800 Megawatt. Das wird den Kostendruck erhöhen.“
René Mono vom Bündnis Bürgerenergie erklärt es so: Für die Vorentwicklung einer Anlage mit drei Megawatt Leistung fielen 60 000 Euro an. Dieses Geld sei weg, wenn das Projekt den Zuschlag nicht erhalte. Für Großkonzerne sei das zu verschmerzen, für eine Bürgerenergiegesellschaft nicht. „Wir müssen befürchten, dass die hohe Teilhabe der Bevölkerung an der Energiewende – knapp 50 Prozent der installierten Windenergieanlagen sind in Bürgerhand – drastisch zurückgehen wird“, sagt Mono.
Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) war, Technologien wie Wind- und Sonnenenergie mit festen Vergütungen zu unterstützen. Mittlerweile ist Deutschland der wichtigste Markt für Windenergieanlagen und größter Produzent von Windstrom in Europa, wie aus einer Studie der HSH Nordbank hervorgeht.