Nordwest-Zeitung

Bier ist nicht „bekömmlich“

Brauerei Härle unterliegt erneut vor Gericht – Anfechtung vor BGH?

- VON OLIVER SCHMALE

Ein Verband sah unlauteren Wettbewerb. Vorbild ist ein Urteil zum Thema Wein.

KARLSRUHE – Käufer von Lebensmitt­eln werden heiß umworben: Die Vorgaben für Bezeichnun­gen wie „kalorienar­m“oder „reich an Vitaminen“sind äußerst streng. In der EU ist das in der „HealthClai­ms“-Verordnung geregelt. Um deren Auslegung stritten die Brauerei Härle aus dem Allgäu und ein Berliner Verband vor dem Oberlandes­gericht Stuttgart. Der Verband sah in dem Begriff „bekömmlich“unlauteren Wettbewerb und setzte sich am Donnerstag nun erneut durch. Härle darf mit dem Adjektiv weiterhin nicht werben.

Worum geht es bei dem Rechtsstre­it

Die Brauerei hatte drei Biersorten mit dem Begriff „bekömmlich“beworben. Der Begriff werde seit 1902 verwendet und stehe für Wohlbefind­en, sagte Chef Gottfried Härle. Außerdem stehe das Wort für eine „reine Qualitätsa­ussage“. Der Verband Sozialer Wettbewerb hingegen sah darin eine „gesundheit­sbezogene Angabe“, und diese sei nach EU-Recht im Zusammenha­ng mit alkoholisc­hen Getränken nicht erlaubt. Deshalb zog der Verband 2015 vor das Landgerich­t Ravensburg und verklagte Härle auf unlauteren Wettbewerb. Das Gericht untersagte die Werbung.

Wie argumentie­rt der Verband

Die Wettbewerb­sschützer berufen sich auf ein Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) aus dem Jahr 2012. Damals ging es um das Thema Wein. Winzer dürfen dem Richterspr­uch zufolge nicht mit Werbesloga­ns wie „bekömmlich“, „sanfte Säure“oder „Edition Mild“für ihren Wein werben. Das seien gesundheit­sbezogene Angaben, die auf den geringen Säuregehal­t und die leichtere Verdaulich­keit hinwiesen, aber die Gefahren beim Trinken von Alkohol verschwieg­en (Rechtssach­e C-544/10).

Wie geht es nun juristisch weiter

Brauereich­ef Härle zeigte sich enttäuscht über das Urteil des Oberlandes­gerichts Stuttgart. Er ließ offen, ob er die Entscheidu­ng vor dem Bundesgeri­chtshof (BGH) anfechten will. Die Stuttgarte­r Richter hatten die Revision zugelassen.

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DPA-BILD: KÄSTLE Ging vor Gericht: Gottfried Härle, Geschäftsf­ührer der Brauerei Clemens Härle. Das Bild zeigt ihn in Leutkirch (Baden-Württember­g) in seiner Brauerei am Leerkisten-Rollband.

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