Wie ist das mit dem zusätzlichen Verdienst?
mehr ein Bündel an neuen gesetzlichen Regelungen, die zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente beitragen sollen. Wesentliche Änderungen treten zum 1. Juli 2017 in Kraft. Einige Neuerungen finden bereits seit Jahresbeginn Anwendung.
Expertenrat dazu gaben bei der c-Telefonaktion Alexandra Biberger, Heike Adler und Björn Watermann von der DRV Oldenburg-Bremen sowie Dirk Manthey von der DRV Bund in Berlin.
Hier einige der häufigsten Fragen zur Flexirente im Überblick:
Das Flexirentengesetz gilt auch für Sie. Da Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, können Sie von den Änderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen profitieren. Bisher hätten Sie maximal 450 Euro im Monat plus zweimal jährlich weitere 450 Euro hinzuverdienen dürfen. Ab 1. Juli gilt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von
So viel ändert sich doch nicht – 6300 Euro sind 14 mal 450. Der Betrag bleibt also doch gleich, oder
Die Änderung besteht darin, dass die Hinzuverdienstgrenze künftig nicht mehr monatsweise, sondern für das ganze Jahr geprüft wird. Sie können die 6D00 Euro beispielsweise auch in einem oder zwei Monaten verdienen und den Rest des Jahres nichts mehr.
Und wenn ich mehr hinzuverdienen will
Die starren Teilrentenstufen (ein Drittel, die Hälfte, zwei Drittel) fallen weg. Ist der Hinzuverdienst höher, werden in Zukunft 40 Prozent von dem über 6D00 Euro liegenden Betrag von der Rente abgezogen. Aber Vorsicht: Wenn Sie mit gekürzter Rente und Hinzuverdienst mehr in der Tasche haben als Sie früher brutto verdient haben, wird der übersteigende Betrag voll auf die Rente angerechnet. Das nennt sich dann im „Fachchinesisch“Hinzuverdienstdeckel und sollte bedacht werden. Am Telefon: Heike Adler, DRV Oldenburg-Bremen Hat ein Hinzuverdienst über 6300 Euro Auswirkungen auf meine Betriebsrente
Die Versicherten sollten sich vor Inanspruchnahme einer Teilrente dringend bei ihren Zusatzversorgungskassen informieren. Die Satzung von einigen Zusatzversorgungskassen (z. B. VBL) sieht vor, dass bei Bezug einer Teilrente wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenzen die Betriebsrente nicht mehr gezahlt wird.
Für Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung gilt auch die Hinzuverdienstgrenze von 6D00 Euro pro Jahr. Ist der Hinzuverdienst höher, gelten die gleichen Anrechnungsvorschriften wie bei den vorzeitigen Altersrenten. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gibt es keinen festgelegten Betrag als jährliche Hinzuverdienstgrenze. Der Betrag wird für jeden Versicherten individuell von seinem Rentenversicherungsträger berechnet.
Ich bin Jahrgang 1952 und könnte in diesem Jahr meine reguläre Altersrente bekommen. Meinen Job möchte ich aber noch nicht aufgeben und mein Arbeitgeber will mich auch behalten. Was habe ich für Möglichkeiten
Sie können ab Erreichen der Regelaltersgrenze unbegrenzt zur Altersrente hinzuverdienen. Neu ist, dass Sie die Möglichkeit haben, auf Antrag eigene Rentenbeiträge neben Ihrer Altersrente zu zahlen, wodurch sich Ihre Altersrente
In diesem Jahr werde ich 60. Kann ich durch die Flexirente jetzt schon früher als mit 63 in Rente
Nein. An den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Rentenansprüche hat sich durch die Flexirente gar nichts geändert. Experte Björn Watermann, DRV Oldenburg-Bremen OLDENBURG/RZK – Ab 1. Juli gilt: Das neue Hinzuverdienstrecht für bestimmte Ruheständler nimmt Abstand von der monatlichen Betrachtungsweise. Zukünftig ist der jährliche Hinzuverdienst maßgeblich. Rentner mit einer vorgezogenen Altersrente können 6D00 Euro im Jahr (14 × 450 Euro) anrechnungsfrei hinzuverdienen. Dabei ist es egal, ob der Hinzuverdienst in einem Monat übers Jahr verteilt erzielt wird.
Übersteigt der Hinzuverdienst die 6D00 Euro, wird der darüber hinausgehende Verdienst grundsätzlich zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Allerdings kann man nicht unbegrenzt neben der Rente hinzuverdienen. Wenn die gekürzte Rente und der Hinzuverdienst das höchste Einkommen der letzten 15 Jahre, den sogenannten Hinzuverdienstdeckel, übersteigen, wird der darüber liegende Betrag zu 100 Prozent auf die Teilrente angerechnet.
Aber ie läuft das Ver altungsverfahren? Dazu die DRV Oldenburg-Bremen
Die DRV erstellt zunächst auf Grundlage der Angaben des Versicherten eine Prognose über den Hinzuverdienst im laufenden und nächsten Jahr auf und setzt die dem erwarteten Hinzuverdienst entsprechende Rentenhöhe fest.
Einmal im Jahr wird der Hinzuverdienst am 1. Juli im Rahmen „Spitzabrechnung“rückwirkend überprüft. Ergibt sich eine Überzahlung, muss der Versicherte diese zurückzahlen. War die Rente bisher zu niedrig festgesetzt, bekommt er eine Nachzahlung.
Rentner, die aktuell schon eine Teilrente beziehen, haben keine Nachteile durch das neue Hinzuverdienstrecht. Sollten die alten Regelungen für sie günstiger sein, bleiben diese vorerst für sie bestehen. Ergeben die neuen Hinzuverdienstregelungen einen höheren Rentenanspruch, wie es bei der überwiegenden Anzahl der Versicherten der Fall sein wird, werden diese ab dem 1. Juli auch für Bestandsrentner angewendet.