Rentenabschläge ausgleichen
K8nftig Einzahlungen schon viel fr8her m9glich
Ich überlege, mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Ich habe mich schon erkundigt und weiß, dass ich dann prozentuale Abzüge hätte und diese für immer bleiben. Kann ich etwas dagegen machen
Diese Abschläge können Sie durch Einzahlungen ausgleichen. Bisher ging das erst ab 55 Jahren. Ab dem 1. Juli 2017 ist ein Ausgleich schon ab dem 50. Lebensjahr möglich.
Nein. Mit den Beiträgen zum Ausgleich von Rentenabschlägen können keine Anspruchsvoraussetzungen für eine Alexandra Biberger, DRV Oldenburg-Bremen Rente erfüllt werden.
Was passiert mit den Beiträgen, wenn ich dann doch nicht früher in Rente gehe? Oder muss ich dann früher in Rente
Über den Beginn der Altersrente entscheiden Sie natür- lich auch in Zukunft weiterhin selbst. Sie verpflichten sich mit dieser Beitragszahlung nicht zu einem früheren Rentenbeginn. Wenn Sie keinen Antrag stellen, bekommen Sie auch keine Rente. Die bereits gezahlten Beiträge erhöhen aber natürlich die spätere Rente.
Woher weiß ich denn überhaupt, in welcher Höhe ich Beiträge zum Abschlagsausgleich einzahlen kann
Am besten lassen Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle informieren oder Sie beantragen eine entspre- chende Rentenauskunft schriftlich bei Ihrem Rentenversicherungsträger, also zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung Oldenburg-Bremen. Die Servicetelefon-Nummer: t 0800/100 04 80 28
Seit Januar 2017 können auch Rentner, die eine vorzeitige Altersrente beziehen, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen. Die Rente wird dann mit Erreichen der Regelaltersgrenze auf Grundlage der gezahlten Beiträge neu berechnet.
Ich bin vor kurzem 68 geworden und pflege meine Frau. Kann die Pflegekasse nun Beiträge für meine Rente zahlen
Bei Bezug einer Vollrente nach dem Erreichen der Regel- Dirk Manthey aus der DRV Bund (Zentrale) in Berlin altersgrenze zahlt die Pflegekasse keine Beiträge mehr. Ab dem 1. Juli 2017 haben Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze die Möglichkeit, eine flexible Teilrente in Höhe von zehn bis 99 Prozent zu wählen.
So kann dieser Personen-