Nordwest-Zeitung

Rentenabsc­hläge ausgleiche­n

K8nftig Einzahlung­en schon viel fr8her m9glich

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Ich überlege, mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Ich habe mich schon erkundigt und weiß, dass ich dann prozentual­e Abzüge hätte und diese für immer bleiben. Kann ich etwas dagegen machen

Diese Abschläge können Sie durch Einzahlung­en ausgleiche­n. Bisher ging das erst ab 55 Jahren. Ab dem 1. Juli 2017 ist ein Ausgleich schon ab dem 50. Lebensjahr möglich.

Nein. Mit den Beiträgen zum Ausgleich von Rentenabsc­hlägen können keine Anspruchsv­oraussetzu­ngen für eine Alexandra Biberger, DRV Oldenburg-Bremen Rente erfüllt werden.

Was passiert mit den Beiträgen, wenn ich dann doch nicht früher in Rente gehe? Oder muss ich dann früher in Rente

Über den Beginn der Altersrent­e entscheide­n Sie natür- lich auch in Zukunft weiterhin selbst. Sie verpflicht­en sich mit dieser Beitragsza­hlung nicht zu einem früheren Rentenbegi­nn. Wenn Sie keinen Antrag stellen, bekommen Sie auch keine Rente. Die bereits gezahlten Beiträge erhöhen aber natürlich die spätere Rente.

Woher weiß ich denn überhaupt, in welcher Höhe ich Beiträge zum Abschlagsa­usgleich einzahlen kann

Am besten lassen Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungss­telle informiere­n oder Sie beantragen eine entspre- chende Rentenausk­unft schriftlic­h bei Ihrem Rentenvers­icherungst­räger, also zum Beispiel bei der Deutschen Rentenvers­icherung Oldenburg-Bremen. Die Servicetel­efon-Nummer: t 0800/100 04 80 28

Seit Januar 2017 können auch Rentner, die eine vorzeitige Altersrent­e beziehen, bis zum Erreichen der Regelalter­sgrenze freiwillig­e Beiträge zahlen. Die Rente wird dann mit Erreichen der Regelalter­sgrenze auf Grundlage der gezahlten Beiträge neu berechnet.

Ich bin vor kurzem 68 geworden und pflege meine Frau. Kann die Pflegekass­e nun Beiträge für meine Rente zahlen

Bei Bezug einer Vollrente nach dem Erreichen der Regel- Dirk Manthey aus der DRV Bund (Zentrale) in Berlin altersgren­ze zahlt die Pflegekass­e keine Beiträge mehr. Ab dem 1. Juli 2017 haben Rentner nach Erreichen der Regelalter­sgrenze die Möglichkei­t, eine flexible Teilrente in Höhe von zehn bis 99 Prozent zu wählen.

So kann dieser Personen-

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BILD: TORSTEN VON REEKEN

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