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Gericht gibt Bürgern im Streit um Kampfmittelbeseitigung Recht
Trägt die Stadt Verantwortung für Versäumnisse bei der Kampfmittelbeseitigung im Baugebiet Alexandersfeld? Das Oberlandesgericht gab zwei Wohnungseigentümern Recht. Die Stadt kündigte Revision an.
ALEXANDERSFELD – Erfolg für zwei Wohnungseigentümer im Rechtsstreit gegen die Stadt Oldenburg: Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg sprach Hans Warfsmann und Christian Voigts Amtshaftungsansprüche gegen die Stadt zu. Die Stadt habe nicht sichergestellt, dass sich auf dem Baugelände keine Blindgänger mehr befinden. Weil die entsprechende Untersuchung und Bescheinigung fehlten, hätten die Wohnungen an Wert verloren. Das geht aus einem am Freitag vom OLG veröffentlichten Urteil hervor (Az. 6 U 58/15).
Ein Sprecher der Verwaltung kündigte auf Nachfrage allerdings an, die Stadt werde voraussichtlich Revision einlegen. „Der Rechtsstreit sollte wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung höchstrichterlich geklärt werden.“Die Kläger wollen sich zu einem späteren Zeitpunkt äußern.
Vor der Errichtung des Wohngebäudes sei der Grund und Boden nicht auf Blindgänger untersucht worden, obwohl im 2. Weltkrieg in diesem Umfeld viele Bomben gefallen waren, geht es aus der Mitteilung des Oberlandesgerichts hervor.
Ein Erschließungsträger habe mit der Stadt einen städtebaulichen Vertrag geschlossen. Hierin habe er sich verpflichtet, die Grundstücke im Planungsgebiet vor der Erschließung auf Blindgänger untersuchen zu lassen und der Stadt eine Kampfmittelbeseitigungsbescheinigung vorzulegen.
Ein Grundstück, das der Erschließungsträger an einen Bauträger weiterverkauft hatte, sei jedoch ohne die Kampfmitteluntersuchung mit einer Wohnanlage bebaut worden. Am 14. November 2013 berichtete die NWZ über den Rechtsstreit zwischen Bürgern, die auf der Alexanderheide Wohnungen gekauft hatten, und der Stadtverwaltung. Liegen mit der Stadt im Streit: Hans Warfsmann (links) und Christian Voigts
Die Kläger hätten je eine Wohnung erworben.
Die Kläger hätten die Stadt
in Anspruch genommen, weil sie der Ansicht waren, die Stadt hätte sich die versprochene
Bescheinigung vorlegen lassen müssen.
Die Stadt habe argumentiert, für die Kampfmittelfreiheit sei der Bauherr verantwortlich, nicht die Stadt. Das Landgericht hatte nach Mitteilung des OLG die Klage mit der Begründung abgewiesen, es liege keine akute Gefahr vor. Die mittlerweile vermieteten Wohnungen seien ja offensichtlich bewohnbar.
Dies sah der Senat anders und sprach beiden Klägern Schadensersatzanspruch zu. Die Stadt habe ihre Amtspflicht zu konsequentem Verwaltungshandeln verletzt. Denn sie habe sich die in dem städtebaulichen Vertrag vorgesehene Bescheinigung nicht vorlegen lassen. Das OLG ist der Überzeugung, die Stadt hätte sicherstellen müssen, dass sich keine Blindgänger in dem Baugebiet befänden. Erst nach der Vorlage der Bescheinigung hätte die Verwaltung den Baubeginn zulassen dürfen.
Die Kläger seien zwar nicht Vertragspartei des städtebaulichen Vertrages. Der Vertrag entfalte aber als Maßnahme der Bauleitplanung Außenwirkung. Aufgrund des Verdachts auf Blindgänger sei der Wert der Wohnungen herabgesetzt. Weiterverkauf oder Vermietung dürften schwierig sein, meint das OLG.