Onlinepo tale t eiben Geld fü Fluggäste ein W
er sein Reiseziel mehr als drei Stunden verspätet erreicht, hat Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung von der Fluglinie. das gilt auch bei Flugausfall. Doch die Airlines zahlen oft alles andere als freiwillig. Onlineportale wie Fairplane und Flightright bieten Kunden Unterstützung, berichtet die Zeitschrift „test“(7/17). Notfalls klagen deren Anwälte gegen die Fluggesellschaft. Die Passagiere müssen dafür nur ihre Flugdaten auf der Webseite des Portals eingeben – und warten, bis sich der Dienstleister gegen die Fluglinie durchgesetzt hat. Von der Entschädigung muss der Kunde dann rund 30 Prozent an den Eintreiber abgeben. Bleibt die Inkassoarbeit erfolglos, entstehen dem Fluggast keine Kosten.
Sofortentschädigung
Oft vergehen allerdings viele Monate, bis der Passagier auf diese Art Geld bekommt. Einige Portale bieten deshalb inzwischen Sofortentschädigung an: Sie kaufen dem Fluggast seinen Anspruch ab. Der bekommt schnell Geld und kann die Sache gedanklich abhaken. Dafür kassieren die Portale allerdings mehr als 40 Prozent des Entschädigungsanspruchs. Wem zum Beispiel 600 Euro zustehen, der erhält als Sofortzahlung nur rund 350 Euro.
Schlichtungsstelle
Alle Portale bieten nur dann eine Sofortzahlung an, wenn sie sicher sind, dass die Fluglinie die Entschädigung irgendwann zahlen wird. Wer warten kann, sollte sich deshalb für das günstigere Inkassoverfahren entscheiden, rät die Stiftung Warentest. Passagiere, die die Mühe nicht scheuen, sollten ihr Glück über die Schlichtungsstelle Söp (www.soep-online.de) versuchen. Dann winken 100 Prozent der Entschädigung. Stellt das Schlichtungsergebnis sie nicht zufrieden, können Fluggäste die Portale anschließend immer noch beauftragen.
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