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Fünffache Mutter betrügt Baumarkt und greift zwölf Polizeibeamte an
OLDENBURG – Weil sie einen Baumarkt betrogen und zwölf Polizeibeamte angegriffen hat, muss eine fünffache Mutter aus Oldenburg nun für sieben Monate ins Gefängnis. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes hat das Oldenburger Landgericht am Montag in zweiter Instanz bestätigt.
Die 39-jährige Angeklagte ist bereits einschlägig vorbestraft. Sie kauft gerne im Lastschriftverfahren (mit EC-Karte und Unterschrift) ein, sorgt aber dafür, dass kein Guthaben auf dem Konto ist. Ein Baumarkt in Oldenburg blieb zuletzt auf einer Forderung von rund 90 Euro sitzen. Zur negativen Höchstform lief die Mutter von fünf Kindern schließlich am 25. Oktober vergangenen Jahres auf. Ihre Tochter sollte von der Polizei zwecks Verbüßung eines Jugendarrests abgeholt werden.
Zunächst hatten sich zwei Beamte auf den Weg gemacht – allerdings ohne Erfolg. Zu heftig war die Gegenwehr der Angeklagten gewesen. So rückte die Polizei mit einer „kleinen Armee“an. Zwölf Polizeibeamte sollten es richten. Doch das war nicht so einfach.
Die Angeklagte schlug und trat auf die Beamten ein, bespuckte sie und beleidigte sie mit sexistischen und rassistischen Sprüchen. Die 39-Jährige musste letztlich von der Polizei fixiert werden. Auch ihre Tochter, die noch versucht hatte zu fliehen, musste festgesetzt werden.
Dann trat der jüngste Sohn der Angeklagten auf den Plan. Auch er griff die Beamten an und musste ebenfalls fixiert werden. Erst als die halbe Familie in Handschellen lag, konnte die Tochter mitgenommen werden.
Sie sei halt eine „Löwenmutter“, erklärte die Angeklagte ihr aggressives Verhalten. Kopfschütteln erntete sie dafür von der Richterbank. Wenn sie sich um ihre Kinder kümmere, gehe das ja in Ordnung, so die Vorsitzende zu der Angeklagten. Das rechtfertige aber doch keinen Angriff auf Polizeibeamte, die nur ihren Dienst verrichteten.
Gegen das AmtsgerichtsUrteil hatte die 39-jährige Frau Berufung eingelegt. Sie wolle nicht ins Gefängnis, erklärte sie. Doch für die Berufungskammer war weit und breit keine günstige Sozialprognose als Vorbedingung für eine Bewährungsstrafe in Sicht.