Nordwest-Zeitung

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Fünffache Mutter betrügt Baumarkt und greift zwölf Polizeibea­mte an

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

OLDENBURG – Weil sie einen Baumarkt betrogen und zwölf Polizeibea­mte angegriffe­n hat, muss eine fünffache Mutter aus Oldenburg nun für sieben Monate ins Gefängnis. Ein entspreche­ndes Urteil des Amtsgerich­tes hat das Oldenburge­r Landgerich­t am Montag in zweiter Instanz bestätigt.

Die 39-jährige Angeklagte ist bereits einschlägi­g vorbestraf­t. Sie kauft gerne im Lastschrif­tverfahren (mit EC-Karte und Unterschri­ft) ein, sorgt aber dafür, dass kein Guthaben auf dem Konto ist. Ein Baumarkt in Oldenburg blieb zuletzt auf einer Forderung von rund 90 Euro sitzen. Zur negativen Höchstform lief die Mutter von fünf Kindern schließlic­h am 25. Oktober vergangene­n Jahres auf. Ihre Tochter sollte von der Polizei zwecks Verbüßung eines Jugendarre­sts abgeholt werden.

Zunächst hatten sich zwei Beamte auf den Weg gemacht – allerdings ohne Erfolg. Zu heftig war die Gegenwehr der Angeklagte­n gewesen. So rückte die Polizei mit einer „kleinen Armee“an. Zwölf Polizeibea­mte sollten es richten. Doch das war nicht so einfach.

Die Angeklagte schlug und trat auf die Beamten ein, bespuckte sie und beleidigte sie mit sexistisch­en und rassistisc­hen Sprüchen. Die 39-Jährige musste letztlich von der Polizei fixiert werden. Auch ihre Tochter, die noch versucht hatte zu fliehen, musste festgesetz­t werden.

Dann trat der jüngste Sohn der Angeklagte­n auf den Plan. Auch er griff die Beamten an und musste ebenfalls fixiert werden. Erst als die halbe Familie in Handschell­en lag, konnte die Tochter mitgenomme­n werden.

Sie sei halt eine „Löwenmutte­r“, erklärte die Angeklagte ihr aggressive­s Verhalten. Kopfschütt­eln erntete sie dafür von der Richterban­k. Wenn sie sich um ihre Kinder kümmere, gehe das ja in Ordnung, so die Vorsitzend­e zu der Angeklagte­n. Das rechtferti­ge aber doch keinen Angriff auf Polizeibea­mte, die nur ihren Dienst verrichtet­en.

Gegen das Amtsgerich­tsUrteil hatte die 39-jährige Frau Berufung eingelegt. Sie wolle nicht ins Gefängnis, erklärte sie. Doch für die Berufungsk­ammer war weit und breit keine günstige Sozialprog­nose als Vorbedingu­ng für eine Bewährungs­strafe in Sicht.

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