5ierschutztelefon richtige Adresse
Leser*rie! „" ch nie s lche Sch !e 'esehen“- c v m . uni
Wie auch Frau Pöpken in Ihrem Leserbrief schreibt, ist es zunächst zu begrüßen, dass Passanten hin- und nicht wegschauen. Die Art der Reaktion auf das Beobachtete indes verdient erhebliche Kritik, wie wir organisierten, ehrenamtlichen Tierschützer aus Erfahrung wissen.
Die virtuellen Medien sind da wirklich der allerletzte Platz, wo so etwas breitgetreten gehört, weil faktisch zum Teil Desinformation oft auf übereilte und überzogene Gegenreaktion trifft, die das Augenmaß fehlen lässt.
Dabei ginge es ganz einfach so viel besser. Zunächst eine Ansprache des Tierhalters selbst und wenn die wenig erfolgversprechend scheint, dann das Veterinäramt und/oder den Tierschutz, welcher in Oldenburg über das Tierschutztelefon fast immer erreichbar ist.
Diese Fachleute leiten dann ihrerseits schon die richtigen Maßnahmen ein. Emotionsgeladene Schmähschriften helfen genauso wenig wie übereifrige Tierschützer, die Dreschflegel schwingend dann vor das jeweilige Hoftor laufen.
Um eine solche sachliche Bekanntmachung oder Korrektur aber zu ermöglichen bedarf es etwas ganz anderem. Die jeweiligen Weideund Herdenhalter sollten mit Telefonnummern und Namen an ihrer Wiese sich ausweisen und bei einem Krankheitsfall in der Herde diesen per Aushang am Zaun kommunizieren. Information verhindert Überreaktion.
Zudem sollte dem örtlichen Tierschutz jeweils eine aktuelle Liste der Pächter vorliegen, um dem Tierschutztelefon direkte Ansprache zu ermöglichen.
Zur Zeit werden diese Angaben seitens der Polizei mit Hinweis auf den Datenschutz verweigert. Bei Geschäften und Betrieben kommuniziert man diese Daten in Gänze und sogar teils in Leuchtbuchstaben. (...) Sachliche Kontrolle des Tierschutzgesetzes (...), das hilft den Tieren am meisten.
Andreas Hohls Neuenkruge
In Ihrem Artikel „Gemäht wird am Kanal nun auch ohne Schafe“berichten Sie darüber, dass zwischen dem 1. März und dem 30. September laut ministerialer Verordnung höchste Vorsicht beim Schnitt geboten sei. Wie kann es dann angehen, dass eine der Wiesen der Buschhagenniederung bereits am 31. Mai – an dem Tag habe ich das angehängte Foto während meines Hundespazierganges gemacht – gemäht und sogar gegüllt war? Und dass, obwohl hier in der Zeit zuvor definitiv Wildgänse und andere Vögel gebrütet haben. Nach meinem Kenntnisstand und der Informationstafel gelten gerade in der Buschhagenniederung viel strengere Regeln.
Stefan Sander Sandkrug