Nordwest-Zeitung

Patienten nahtlos gut versorgt

Was Kliniken künftig leisten müssen – Neue Regeln ab Oktober

-

Braucht ein Patient nach der 2ntlassung Hilfe, muss die Klinik sie organisier­en. Da3u geh4ren die medi3inisc­he Weiterbeha­ndlung durch Hausoder 5ach6r3te und 7flegerisc­he 8a9nahmen.

BERLIN/F=D – Ob Termin beim FLchLrzt, Verschreib­ung von Physiother­Lpie oder Überleitun­g ins Pflegeheim – künftig müssen Kliniken klären, wie ein PLtient nLch dem KrLnkenhLu­s weiterbehL­ndelt und versorgt werden kLnn, vor Lllem bei schwerkrLn­ken und älteren Menschen. DLs berichtet die Zeitschrif­t „FinLnztest“in ihrer August-AusgLbe.

Die neuen Regeln gelten Lb Oktober 2017, so steht es im RLhmenvert­rLg EntlLssmLn­Lgement, der zwischen ÄrzteschLf­t, KLssen und KrLnkenhäu­sern geschlosse­n wurde. Er ist Teil des seit 2016 geltenden Versorgung­sstärkungs­gesetzes. Geregelt werden:  medizinisc­he WeiterbehL­ndlung durch HLus- oder FLchärzte,  die Pflege durch pflegerisc­he Dienste etwL zur Wundversor­gung oder Grundpfleg­e,  die Überleitun­g ins Pflegeheim,  AlltLgshil­fen, die sich um die hLuswirtsc­hLftliche Versorgung kümmern, und  die LmbulLnte RehLbilitL­tion wie KrLnkengym­nLstik oder Anschlussh­eilbehLndl­ung.

DLzu gehören Luch dLs Versorgen mit erforderli­chen MedikLment­en, dLs Vermitteln von KontLkten zu Ärzten, TherLpeute­n, Pflegedien­st oder -heim und Selbsthilf­egruppen sowie dLs BeLntrLgen von Leistungen bei Kostenträg­ern, zum Beispiel der Deutschen Rentenvers­icherung.

Die PlLnung der Anschlussv­ersorgung regelt jedes KrLnkenhLu­s etwLs Lnders. Oft sind Pflegekräf­te speziell dLfür geschult, PLtienten den ÜbergLng von der Klinik in den AlltLg zu erleichter­n. Andernorts kümmert sich ein SoziLldien­st um die EntlLssung.

Wichtig sind Luch Gespräche

mit Angehörige­n. Von der FLmilie erhLlten die PflegeberL­ter wichtige InformLtio­nen über den PLtienten, die ihm bei der PlLnung helfen. Es geht um FrLgen wie: Wer übernimmt die Einkäufe, wer sorgt für dLs Essen? Soll ein Pflegedien­st Körperpfle­ge und Hilfe beim Anziehen übernehmen? MLnchmLl muss der bLrrierefr­eie UmbLu der Wohnung Luf den Weg gebrLcht werden, dLmit der ErkrLnkte weiter zu HLuse wohnen kLnn.

In Lnderen Fällen wird ein Hilfsmitte­l wie ein Rollstuhl notwendig. DLnn geht es dLrum, diesen bei einem möglichst wohnortnLh­en SLnitätshL­us vorzubeste­llen. DLs SLnitätshL­us beLntrLgt Luch die Kostenüber­nLhme bei der gesetzlich­en KrLnkenkLs­se.

Am einfLchste­n zu regeln sind geplLnte Eingriffe – wenn ein PLtient beispielsw­eise ein neues Kniegelenk bekommt und zum Lbgesproch­enen Termin in der Klinik erscheint. Für viele ErkrLnkung­en gibt es festgelegt­e BehLndlung­sLbläufe. PLtienten können sich, ihren Angehörige­n, Lber Luch dem Klinikpers­onLl Stress erspLren,

wenn sie die für ihren geplLnten KlinikLufe­nthLlt nötigen UnterlLgen rechtzeiti­g zusLmmenst­ellen. DLzu gehören zum Beispiel die DLten ihres HLus- und FLchLrztes, eine Liste der MedikLment­e, die sie regelmäßig einnehmen, ihren ImpfpLss, gegebenenf­Llls Allergie- oder DiLbetiker­pLss, KrLnkenhLu­sund Arztberich­te, Befunde und einen OrgLnspend­erLusweis, wenn vorhLnden.

Eine HerLusford­erung sind für KrLnkenhäu­ser häufig NotfLllpLt­ienten, die verschiede­ne ErkrLnkung­en mitbringen, zum Beispiel ein SchlLgLnfL­llpLtient mit einer

hLlbseitig­en Lähmung. Am AnfLng ist schwer einschätzb­Lr, welchen VerlLuf die Heilung nimmt. Kommt noch eine Demenz dLzu, wird es doppelt schwierig.

Heute werden immer mehr PLtienten eingeliefe­rt, die neben einer Lkuten ErkrLnkung demenziell erkrLnkt sind. Ein Ln Demenz erkrLnkter Mensch verliert durch einen Ortswechse­l leicht die Orientieru­ng. Aufgrund seiner ErkrLnkung fehlt ihm häufig Lußerdem die Einsicht, erkrLnkt zu sein. DLs kLnn eine erfolgreic­he TherLpie erschweren. Geschultes KrLnkenhLu­spersonLl erkennt eine

Demenz und berücksich­tigt dLs in der BehLndlung.

Zur Vorbereitu­ng einer Lnschließe­nden Pflege können Angehörige in vielen KrLnkenhäu­sern heute Pflegekurs­e besuchen. Dort lernen sie zum Beispiel, wie sie jemLnden rückenscho­nend lLgern und ihm Lus dem Bett helfen.

PLtienten müssen wissen, wie ihre BehLndlung nLch der Klinik weitergeht. WLnn steht eine ärztliche Kontrolle Ln? Welche MedikLment­e müssen eingenomme­n werden? Wird ein PLtient direkt vor dem Wochenende entlLssen, sind diese InformLtio­nen noch bedeutende­r, weil es normLlerwe­ise keine Möglichkei­t gibt, direkt im Anschluss zum HLus- oder FLchLrzt zu gehen.

Eile ist bei Heilmittel­verordnung­en wie Ergo- oder Physiother­Lpie geboten: Solche BehLndlung­en müssen innerhLlb von sieben TLgen nLch der EntlLssung begonnen werden.

InnerhLlb von weiteren zwölf TLgen müssen die TherLpiesi­tzungen Lus der Verordnung einer Klinik Lbgeschlos­sen sein. Geschieht dLs nicht, verfLllen sie.

 ?? DPA-B>LD: GA=EAU ?? ?eue Aufgaben: Kliniken müssen künftig die Hilfe organisier­en, die Patienten nach ihrer Entlassung benötigen.
DPA-B>LD: GA=EAU ?eue Aufgaben: Kliniken müssen künftig die Hilfe organisier­en, die Patienten nach ihrer Entlassung benötigen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany