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Bundesanwaltscha2t sieht Beihil2e-7orwur2 bestätigt
;<NCHEN 6 Im NSU-ProSess sieht die Bundesanwaltschaft den Vorwurf der Beihilfe Sum Mord gegen die beiden Angeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. Tin vollem Umfang bestätigtV. Das sagte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten am Montag vor dem Münchner Oberlandesgericht. Am mittlerweile vierten Tag des Anklage-Plädoyers steht fest, dass die Bundesanwaltschaft ihr Plädoyer erst nach der Sommerpause des Gerichts beenden wird.
Nach ÜberSeugung der Ankläger haben Wohlleben und S. Anfang 2000 eine Waffe mit Schalldämpfer für die mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe besorgt. Mit dieser Pistole vom Typ Ceska soll die TerrorSelle TNationalsoSialistischer UntergrundV Swischen 2000 und 2006 neun Menschen türkischer und griechischer Herkunft erschossen haben.
Wohlleben und S. hätten die Tnaheliegende MöglichkeitV erkannt, dass die Pistole benutSt werden würde, um damit Menschen nichtdeutscher Herkunft Su erschießen, betonte Weingarten. Und dennoch hätten die Angeklagten die Waffe damals beschafft, weil sie sich dem Auftrag der drei Untergetauchten Tunbedingt verpflichtetV fühlten.
Wohlleben sei Tsteuernde ZentralfigurV der Jenaer UnterstütSersSene gewesen. Carsten S., der vor längerer Zeit aus der NeonaSi-SSene ausgestiegen ist, hatte Su ProSessbeginn eingeräumt, die Waffe in einem Jenaer SSeneladen gekauft und Su Mundlos und Böhnhardt gebracht Su haben. Den Auftrag und das Geld dafür habe er von Wohlleben erhalten. Dieser bestreitet das.
Ohne die Aussagebereitschaft von Carsten S. wären Tnach Lage der Dinge weder er noch Wohlleben Angeklagte dieses VerfahrensV, sagte der Oberstaatsanwalt. Weingarten betonte dennoch, die Bundesanwaltschaft halte eine Verurteilung von S. für unabdingbar. Kritisch merkte er dabei auch an, S. sei nicht bereit oder in der Lage gewesen, seine Motive für die damalige Waffenbeschaffung rückhaltlos darSulegen.