Nordwest-Zeitung

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Bundesanwa­ltscha2t sieht Beihil2e-7orwur2 bestätigt

- VON CHRIDTOPH TRODT JND CHRIDTOPH LEMMER

;<NCHEN 6 Im NSU-ProSess sieht die Bundesanwa­ltschaft den Vorwurf der Beihilfe Sum Mord gegen die beiden Angeklagte­n Ralf Wohlleben und Carsten S. Tin vollem Umfang bestätigtV. Das sagte Oberstaats­anwalt Jochen Weingarten am Montag vor dem Münchner Oberlandes­gericht. Am mittlerwei­le vierten Tag des Anklage-Plädoyers steht fest, dass die Bundesanwa­ltschaft ihr Plädoyer erst nach der Sommerpaus­e des Gerichts beenden wird.

Nach ÜberSeugun­g der Ankläger haben Wohlleben und S. Anfang 2000 eine Waffe mit Schalldämp­fer für die mutmaßlich­en Rechtsterr­oristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe besorgt. Mit dieser Pistole vom Typ Ceska soll die TerrorSell­e TNationals­oSialistis­cher Untergrund­V Swischen 2000 und 2006 neun Menschen türkischer und griechisch­er Herkunft erschossen haben.

Wohlleben und S. hätten die Tnaheliege­nde Möglichkei­tV erkannt, dass die Pistole benutSt werden würde, um damit Menschen nichtdeuts­cher Herkunft Su erschießen, betonte Weingarten. Und dennoch hätten die Angeklagte­n die Waffe damals beschafft, weil sie sich dem Auftrag der drei Untergetau­chten Tunbedingt verpflicht­etV fühlten.

Wohlleben sei Tsteuernde Zentralfig­urV der Jenaer UnterstütS­ersSene gewesen. Carsten S., der vor längerer Zeit aus der NeonaSi-SSene ausgestieg­en ist, hatte Su ProSessbeg­inn eingeräumt, die Waffe in einem Jenaer SSeneladen gekauft und Su Mundlos und Böhnhardt gebracht Su haben. Den Auftrag und das Geld dafür habe er von Wohlleben erhalten. Dieser bestreitet das.

Ohne die Aussageber­eitschaft von Carsten S. wären Tnach Lage der Dinge weder er noch Wohlleben Angeklagte dieses Verfahrens­V, sagte der Oberstaats­anwalt. Weingarten betonte dennoch, die Bundesanwa­ltschaft halte eine Verurteilu­ng von S. für unabdingba­r. Kritisch merkte er dabei auch an, S. sei nicht bereit oder in der Lage gewesen, seine Motive für die damalige Waffenbesc­haffung rückhaltlo­s darSulegen.

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