Das ändert sich zum 1. August
Strengere Trennung von Gewerbeabfall – EU-Energielabel verständlicher
BERLIN – Für viele Ruheständler, die für die Erziehung ihrer Kinder eine Zeit lang nicht gearbeitet haben und über Ehepartner versichert waren, ist ab August eine günstigere Krankenversicherung möglich. Erziehungszeit wird auf die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) angerechnet. Xnderungen ergeben sich in diesem Monat auch für Erzeuger von Gewerbemüll. KRANKENVERSICHERUNG
FÜR RENTNER
Voraussetzung für eine oft kostengünstigere Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist, dass eine „Vorversicherungszeit“erfüllt ist. Rentner müssen dafür die sogenannte 9/10-Regel erfüllen. Das heißt, dass Betroffene in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens mindestens 90 Prozent in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert waren. Zum 1. August 2017 ändern sich nun die Voraussetzungen: Dann werden für jedes Kind drei Jahre pauschal als „Vorversicherungszeit“für eine KVdR-Pflichtversicherung angerechnet. GEWERBEABFALL
Ab diesen Dienstag, 1. August, gilt für den anfallenden Gewerbeabfall eine strengere Mülltrennung. Vor allem auf großen Baustellen stehen dabei Xnderungen an. Es geht um Vorgaben für den Umgang mit gewerblichem Siedlungsabfall wie Tapeten- und Metallreste oder Abfälle privater Haushalte und mit bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Auch geht es um Ausnahmen von der Pflicht zum Getrenntsammeln von Müll sowie um Dokumentationspflichten. ENERGIELABEL
Die im Frühjahr auf EU-Ebene verabschiedete neue Energielabel-Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft. Damit wird nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums der Rechtsrahmen für die schrittweise Umstellung des EU-Labels mit den „AYYY“-Klassen zum Energieverbrauch zurückgeführt auf eine leicht verständliche und klare A- bis G-Skala. Bis Herbst 2018 würden zunächst die Verordnungen zu Waschmaschinen, Kühlschränken, Geschirrspülern, TV und Monitoren sowie Beleuchtung überarbeitet. Nach einer Umstellungszeit für die Hersteller seien die neuen Energielabel mit der Skala A bis G für die Verbraucher ab Ende 2019/ Anfang 2020 in den Geschäften sichtbar. BERUFSKRANKHEITEN
Die Liste der Berufskrankheiten wird erweitert. Zum 5. August 2017 werden nach Angaben der Bundesregierung fünf weitere Erkrankungen aufgenommen – darunter Fokale Dystonie (Muskelkrämpfe) bei Instrumentalmusikern, Eierstockkrebs durch Asbest oder Leukämie durch das Gas 1,3-Butadien. LEGIONELLEN
Gesundheitsrisiken durch Legionellen sollen künftig wirksam reduziert werden. Am 19. August 2017 tritt eine neue Verordnung in Kraft, die nach Angaben der Bundesregierung den hygienisch einwandfreien Betrieb von Kühlanlagen und ähnlichen Einrichtungen regelt. Die Bakterien könnten sich andernfalls aus diesen Anlagen über Wassertropfen verbreiten und Lungenentzündungen verursachen.