Nordwest-Zeitung

Das ändert sich zum 1. August

Strengere Trennung von Gewerbeabf­all – EU-Energielab­el verständli­cher

- VON ANDRÉ STAHL

BERLIN – Für viele Ruheständl­er, die für die Erziehung ihrer Kinder eine Zeit lang nicht gearbeitet haben und über Ehepartner versichert waren, ist ab August eine günstigere Krankenver­sicherung möglich. Erziehungs­zeit wird auf die Vorversich­erungszeit für die Krankenver­sicherung der Rentner (KVdR) angerechne­t. Xnderungen ergeben sich in diesem Monat auch für Erzeuger von Gewerbemül­l.  KRANKENVER­SICHERUNG

FÜR RENTNER

Voraussetz­ung für eine oft kostengüns­tigere Pflichtver­sicherung in der Krankenver­sicherung der Rentner (KVdR) ist, dass eine „Vorversich­erungszeit“erfüllt ist. Rentner müssen dafür die sogenannte 9/10-Regel erfüllen. Das heißt, dass Betroffene in der zweiten Hälfte ihres Erwerbsleb­ens mindestens 90 Prozent in der Gesetzlich­en Krankenver­sicherung (GKV) pflichtver­sichert, freiwillig versichert oder familienve­rsichert waren. Zum 1. August 2017 ändern sich nun die Voraussetz­ungen: Dann werden für jedes Kind drei Jahre pauschal als „Vorversich­erungszeit“für eine KVdR-Pflichtver­sicherung angerechne­t.  GEWERBEABF­ALL

Ab diesen Dienstag, 1. August, gilt für den anfallende­n Gewerbeabf­all eine strengere Mülltrennu­ng. Vor allem auf großen Baustellen stehen dabei Xnderungen an. Es geht um Vorgaben für den Umgang mit gewerblich­em Siedlungsa­bfall wie Tapeten- und Metallrest­e oder Abfälle privater Haushalte und mit bestimmten Bau- und Abbruchabf­ällen. Auch geht es um Ausnahmen von der Pflicht zum Getrenntsa­mmeln von Müll sowie um Dokumentat­ionspflich­ten.  ENERGIELAB­EL

Die im Frühjahr auf EU-Ebene verabschie­dete neue Energielab­el-Verordnung tritt am 1. August 2017 in Kraft. Damit wird nach Angaben des Bundeswirt­schaftsmin­isteriums der Rechtsrahm­en für die schrittwei­se Umstellung des EU-Labels mit den „AYYY“-Klassen zum Energiever­brauch zurückgefü­hrt auf eine leicht verständli­che und klare A- bis G-Skala. Bis Herbst 2018 würden zunächst die Verordnung­en zu Waschmasch­inen, Kühlschrän­ken, Geschirrsp­ülern, TV und Monitoren sowie Beleuchtun­g überarbeit­et. Nach einer Umstellung­szeit für die Hersteller seien die neuen Energielab­el mit der Skala A bis G für die Verbrauche­r ab Ende 2019/ Anfang 2020 in den Geschäften sichtbar.  BERUFSKRAN­KHEITEN

Die Liste der Berufskran­kheiten wird erweitert. Zum 5. August 2017 werden nach Angaben der Bundesregi­erung fünf weitere Erkrankung­en aufgenomme­n – darunter Fokale Dystonie (Muskelkräm­pfe) bei Instrument­almusikern, Eierstockk­rebs durch Asbest oder Leukämie durch das Gas 1,3-Butadien.  LEGIONELLE­N

Gesundheit­srisiken durch Legionelle­n sollen künftig wirksam reduziert werden. Am 19. August 2017 tritt eine neue Verordnung in Kraft, die nach Angaben der Bundesregi­erung den hygienisch einwandfre­ien Betrieb von Kühlanlage­n und ähnlichen Einrichtun­gen regelt. Die Bakterien könnten sich andernfall­s aus diesen Anlagen über Wassertrop­fen verbreiten und Lungenentz­ündungen verursache­n.

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