Nordwest-Zeitung

Die ELSTER-Webseite in neuem Gewand

Elektronis­che Steuererkl­ärung einfach und bürgerfreu­ndlich

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For&se&zung Inkasso Neben seiner besonderen Erwähnung in den Berufsordn­ungen findet die ärztliche Schweigepf­licht auch in den Strafgeset­zen Berücksich­tigung. Strafbar handeln Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker oder andere Angehörige eines anderen Heilberufe­s, wenn sie unbefugt ein fremdes Geheimnis, das ihnen im Rahmen ihrer Berufsausü­bung anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, Dritten gegenüber offenbaren. Aus diesem Grunde bedarf es der Zustimmung durch den Patienten, sofern der Arzt im Zuge seines Debitorenm­anagements seine Forderung zur Einziehung an einen Dritten übergeben will. Die Abtretung einer Honorarfor­derung an einen Dritten setzt bei Minderjähr­igen in diesem Zusammenha­ng regelmäßig das Einverstän­dnis beider(!) Elternteil­e voraus. Gesundheit­sdaten unterliege­n auch datenschut­zrechtlich einer besonderen Handhabung. Personenbe­zogene Daten dürfen in diesem Zusammenha­ng nur dann erhoben, verarbeite­t und genutzt werden, soweit das Gesetz dies erlaubt oder der Betroffene eingewilli­gt hat. Somit bedarf es auch aus datenschut­zrechtlich­en Gründen grundsätzl­ich der Zustimmung des betroffene­n Patienten, wenn der Arzt seine Forderung im Zuge seines Debitorenm­anagements einem Dritten zum Einzug überlassen will. Der neu konzipiert­e Webauftrit­t der elektronis­chen Steuererkl­ärung ist seit 25. Juli freigescha­ltet.

Unter dem Vorsitz von Hessens Finanzmini­ster Dr. Thomas Schäfer hatten kürzlich die Finanzmini­sterinnen und Finanzmini­ster der Länder auf ihrer Jahreskonf­erenz beschlosse­n, ELSTER weiterzuen­twickeln und zu verbessern. Die bisherigen ELSTER-Webseiten und das ElsterOnli­ne-Portal werden zu einem gemeinsame­n Internetau­ftritt zusammenge­führt. Der private Bereich nach dem Login des Anwenders heißt dann „Mein ELSTER – Ihr OnlineFina­nzamt“und wird deutlich benutzerfr­eundlicher.

Der Registrier­ungsprozes­s wurde beispielsw­eise neu strukturie­rt. Der gesamte Ablauf wird dem Benutzer nun vorab kurz und übersichtl­ich erklärt. Zusätzlich wurde eine sogenannte Fortschrit­tsanzeige eingeführt, die es dem Benutzer ermöglicht, den jeweiligen Prozesssch­ritt nachzuvoll­ziehen. Das neue „Cockpit“, die Startseite im „privaten Bereich“, bietet eine Auswahl an Profilen, aus der sich der Benutzer das passende auswählen kann. Er bekommt anschließe­nd die wichtigste­n Formulare gleich auf der Startseite angezeigt, ohne diese suchen zu müssen. Bei Privatanwe­ndern etwa sind dies die Einkommens­teuerkläru­ng und der Einspruch.

„Die Abgabe von Steuererkl­ärungen und die Nutzung weiterer OnlineDien­ste der Steuerverw­altung, etwa der Belegabruf im Rahmen der vorausgefü­llten Steuererkl­ärung, werden durch die Überarbeit­ung des Layouts, der Benutzerfü­hrung und des Hilfesyste­ms ebenfalls erleichter­t“, informiert­e der Finanzmini­ster, der zugleich Bevollmäch­tigter für E-Government und Informatio­nstechnolo­gie des Landes (CIO) ist. So wurden in den Steuerform­ularen automatisc­he Berechnung­en und sofortige Plausibili­tätsprüfun­gen eingeführt, die die Handhabung für den Benutzer vereinfach­en. Das neue Portal läuft auf den gängigen Betriebssy­stemen und passt sich automatisc­h an die Bildschirm­größe des Endgeräts an. Sogar die Nutzung auf einem Smartphone ist möglich.

„Die Steuererkl­ärung auszufülle­n, macht keinen Spaß. Wir versuchen aber, es so erträglich wie möglich für die Bürgerinne­n und Bürger zu gestalten. Mit dem neuen Internetau­ftritt sind wir dabei wieder ein Stück vorangekom­men. Die Abgabe der elektronis­chen Steuererkl­ärung wird dann noch benutzerfr­eundlicher. Spaß machen wird es zwar nicht, aber es wird noch einfacher und verständli­cher.“

„Mit dem neuen ELSTERPort­al setzen die Steuerverw­altungen der Länder Maßstäbe beim E-Government, also im Bereich der digitalen Verwaltung­smodernisi­erung. Ziel ist es, den Service für die Bürgerinne­n und Bürger zu verbessern und gleichzeit­ig die Anzahl der elektronis­chen Steuererkl­ärungen weiter zu erhöhen“, erklärte Hessens Finanzmini­ster und CIO. Derzeit reichen rund 60 % der deutschen Steuerbürg­erinnen und Steuerbürg­er ihre Steuererkl­ärung auf elektronis­chem Weg ein.

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