Kirchen befürworten Verbot der Vollverschleierung
Abstimmung über Änderung des Schulgesetzes noch im August – Kritik von .lternräten
HANNOVER – Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen begrüßen die Pläne des Landes für ein Verbot der Vollverschleierung von Schülerinnen im Unterricht. Die geplante Ergänzung des Paragrafen 58 im Schulgesetz, nach der Schüler durch ihr Verhalten oder ihre Kleidung die Kommunikation mit den Beteiligten des Schullebens „nicht in besonderer Weise erschweren“dürfen, sei richtig, heißt es in einer Stellungnahme der Kirchen-Konföderation. Am Donnerstag findet im Kultusausschuss des Landtages eine öffentliche Anhörung zum Thema statt.
Die Gesetzesnovelle soll verhindern, dass muslimische Schülerinnen im Unterricht eine Burka oder einen Gesichtsschleier (Nikab) tragen. Hintergrund sind die Fälle von Schülerinnen mit Verschleierung, die 2016 die Politik beschäftigt hatten. Der Landtag soll nach Angaben des Kultusministeriums noch im August über die geplante Änderung des Schulgesetzes abstimmen. Das Verbot der Vollverschleierung könnte dann rückwirkend zum Beginn des neuen Schuljahrs 2017/18 in Kraft treten.
Der Änderungsentwurf, den alle Landtagsfraktionen gemeinsam erstellt hatten, schafft laut den Kirchen eine „hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage“.
Die Elternräte der niedersächsischen Gymnasien hatten dagegen Kritik an der Novelle geübt. Die Formulierung, dass Schüler durch ihre Kleidung den Austausch im Unterricht „nicht in besonderer Weise erschweren“dürften, sei nicht eindeutig genug.