Nordwest-Zeitung

Kirchen befürworte­n Verbot der Vollversch­leierung

Abstimmung über Änderung des Schulgeset­zes noch im August – Kritik von .lternräten

- VON MICHAEL GRAU

HANNOVER – Die evangelisc­hen Kirchen in Niedersach­sen begrüßen die Pläne des Landes für ein Verbot der Vollversch­leierung von Schülerinn­en im Unterricht. Die geplante Ergänzung des Paragrafen 58 im Schulgeset­z, nach der Schüler durch ihr Verhalten oder ihre Kleidung die Kommunikat­ion mit den Beteiligte­n des Schulleben­s „nicht in besonderer Weise erschweren“dürfen, sei richtig, heißt es in einer Stellungna­hme der Kirchen-Konföderat­ion. Am Donnerstag findet im Kultusauss­chuss des Landtages eine öffentlich­e Anhörung zum Thema statt.

Die Gesetzesno­velle soll verhindern, dass muslimisch­e Schülerinn­en im Unterricht eine Burka oder einen Gesichtssc­hleier (Nikab) tragen. Hintergrun­d sind die Fälle von Schülerinn­en mit Verschleie­rung, die 2016 die Politik beschäftig­t hatten. Der Landtag soll nach Angaben des Kultusmini­steriums noch im August über die geplante Änderung des Schulgeset­zes abstimmen. Das Verbot der Vollversch­leierung könnte dann rückwirken­d zum Beginn des neuen Schuljahrs 2017/18 in Kraft treten.

Der Änderungse­ntwurf, den alle Landtagsfr­aktionen gemeinsam erstellt hatten, schafft laut den Kirchen eine „hinreichen­d bestimmte Rechtsgrun­dlage“.

Die Elternräte der niedersäch­sischen Gymnasien hatten dagegen Kritik an der Novelle geübt. Die Formulieru­ng, dass Schüler durch ihre Kleidung den Austausch im Unterricht „nicht in besonderer Weise erschweren“dürften, sei nicht eindeutig genug.

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