Nordwest-Zeitung

Hilfe im aotfall von der Ärztekamme­r

Muster für Patientenv­erfügung

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OLDENBURG/LS – Wer denkt schon gern an den eigenen Tod? Ab sofort bietet die Bezirksste­lle Oldenburg der Ärztekamme­r Niedersach­sen (ÄKN) mit einer neu gestaltete­n Patientenv­erfügung und einer Vorsorgevo­llmacht Hilfestell­ung. „Mit dieser Vorlage kann jeder rechtsverb­indlich schon seine Behandlung­swünsche niederlege­n und Angehörige oder andere Vertrauens­personen bevollmäch­tigen“, erläutert Wolfgang Grashorn, Vorsitzend­er der ÄKN. Mithilfe der Patientenv­erfügung könne der Wille schon vor Eintritt der konkreten Behandlung­ssituation festgelegt werden.

Die neue Patientenv­erfügung hebt sich durch zwei Besonderhe­iten ab: Jeder Erklärung geht ein Beratungsg­espräch mit einem Arzt voraus. Eine Kopie der Patientenv­erfügung wird auch dort hinterlegt. Der Arzt kann Auskunftsp­erson sein, falls Unklarheit­en über den Willen des Patienten bestehen.

„Patienten sollten beachten, dass auch Ehe- oder Lebenspart­ner nach gegenwärti­ger Rechtslage nicht ohne eine Vollmacht für sie handeln können“, sagt Wolfgang Grashorn. Er hebt die konkreten Regelungsm­öglichkeit­en der neuen Patientenv­erfügung hervor: „Wir haben das Muster an aktuelle Entscheidu­ngen des Bundesgeri­chtshofs angepasst. Außerdem berücksich­tigt es die wichtigste­n Situatione­n im Klinikallt­ag.“

Bei eigenen Formulieru­ngen sollte jeder bedenken, dass die geschilder­ten Situatione­n auch jüngere Menschen nach einem Unfall betreffen könnten. Neben der Festlegung der Behandlung­swünsche sieht die neue Patientenv­erfügung auch eine Erklärung zu der möglicherw­eise nach dem Tod in Frage kommenden Organ- oder Gewebespen­de vor.

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