Hilfe im aotfall von der Ärztekammer
Muster für Patientenverfügung
OLDENBURG/LS – Wer denkt schon gern an den eigenen Tod? Ab sofort bietet die Bezirksstelle Oldenburg der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) mit einer neu gestalteten Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht Hilfestellung. „Mit dieser Vorlage kann jeder rechtsverbindlich schon seine Behandlungswünsche niederlegen und Angehörige oder andere Vertrauenspersonen bevollmächtigen“, erläutert Wolfgang Grashorn, Vorsitzender der ÄKN. Mithilfe der Patientenverfügung könne der Wille schon vor Eintritt der konkreten Behandlungssituation festgelegt werden.
Die neue Patientenverfügung hebt sich durch zwei Besonderheiten ab: Jeder Erklärung geht ein Beratungsgespräch mit einem Arzt voraus. Eine Kopie der Patientenverfügung wird auch dort hinterlegt. Der Arzt kann Auskunftsperson sein, falls Unklarheiten über den Willen des Patienten bestehen.
„Patienten sollten beachten, dass auch Ehe- oder Lebenspartner nach gegenwärtiger Rechtslage nicht ohne eine Vollmacht für sie handeln können“, sagt Wolfgang Grashorn. Er hebt die konkreten Regelungsmöglichkeiten der neuen Patientenverfügung hervor: „Wir haben das Muster an aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs angepasst. Außerdem berücksichtigt es die wichtigsten Situationen im Klinikalltag.“
Bei eigenen Formulierungen sollte jeder bedenken, dass die geschilderten Situationen auch jüngere Menschen nach einem Unfall betreffen könnten. Neben der Festlegung der Behandlungswünsche sieht die neue Patientenverfügung auch eine Erklärung zu der möglicherweise nach dem Tod in Frage kommenden Organ- oder Gewebespende vor.