Nordwest-Zeitung

Teurer Reifenwech­sel in Wilhelmsha­ven

Sommerräde­r beschädige­n Garage

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OLDENBURG/WILHELMSHA­VEN/ LS – Der Wechsel von Winterzu Sommerreif­en läuft beim Reifenhänd­ler meist unkomplizi­ert ab. Manchmal kann es aber auch zu Problemen kommen. Über einen solchen Fall hat jetzt der 9. Senat des Oberlandes­gerichts Oldenburg entschiede­n.

Ein Mann aus Wilhelmsha­ven hatte seine Reifen in der Werkstatt wechseln lassen. Er hatte die neu anzubringe­nden Sommerreif­en bei zurückgekl­appter Rückenlehn­e der Rückbank nebeneinan­der im Kofferraum liegend zur Werkstatt transporti­ert.

Der Reifenhänd­ler hatte nach der Montage die Rückenlehn­e hochgeklap­pt und die alten Winterreif­en nebeneinan­der stehend in den Kofferraum geräumt.

Der Wilhelmsha­vener fuhr zu Hause in seine abschüssig­e Garage und öffnete per Fernsteuer­ung die Kofferraum­klappe. Die Reifen rollten heraus und beschädigt­en das Garagentor. Es soll ein Sachschade­n von rund sechstause­nd Euro entstanden sein.

Der Mann verklagte den Reifenhänd­ler. Dieser hätte die Winterreif­en nicht stehend verladen dürfen, zumal er selbst die Sommerreif­en extra liegend angeliefer­t habe.

Der Senat bestätigte die Entscheidu­ng des Landgerich­ts, nach der dem Mann kein Schadenser­satz zustehe. Er hätte durch einen kurzen Blick in den hinteren Wagenberei­ch feststelle­n können, dass die Rückenlehn­e hochgeklap­pt worden sei. Den Kofferraum unbesehen zu öffnen, zeuge von Sorglosigk­eit. Den Kläger treffe ein so überwiegen­des Mitverschu­lden, dass ein etwaiges Verschulde­n des Reifenhänd­lers vollständi­g dahinter zurücktret­e. Der Mann müsse daher seinen Schaden selbst tragen, so der Senat. Die Entscheidu­ng ist rechtskräf­tig.

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