Teurer Reifenwechsel in Wilhelmshaven
Sommerräder beschädigen Garage
OLDENBURG/WILHELMSHAVEN/ LS – Der Wechsel von Winterzu Sommerreifen läuft beim Reifenhändler meist unkompliziert ab. Manchmal kann es aber auch zu Problemen kommen. Über einen solchen Fall hat jetzt der 9. Senat des Oberlandesgerichts Oldenburg entschieden.
Ein Mann aus Wilhelmshaven hatte seine Reifen in der Werkstatt wechseln lassen. Er hatte die neu anzubringenden Sommerreifen bei zurückgeklappter Rückenlehne der Rückbank nebeneinander im Kofferraum liegend zur Werkstatt transportiert.
Der Reifenhändler hatte nach der Montage die Rückenlehne hochgeklappt und die alten Winterreifen nebeneinander stehend in den Kofferraum geräumt.
Der Wilhelmshavener fuhr zu Hause in seine abschüssige Garage und öffnete per Fernsteuerung die Kofferraumklappe. Die Reifen rollten heraus und beschädigten das Garagentor. Es soll ein Sachschaden von rund sechstausend Euro entstanden sein.
Der Mann verklagte den Reifenhändler. Dieser hätte die Winterreifen nicht stehend verladen dürfen, zumal er selbst die Sommerreifen extra liegend angeliefert habe.
Der Senat bestätigte die Entscheidung des Landgerichts, nach der dem Mann kein Schadensersatz zustehe. Er hätte durch einen kurzen Blick in den hinteren Wagenbereich feststellen können, dass die Rückenlehne hochgeklappt worden sei. Den Kofferraum unbesehen zu öffnen, zeuge von Sorglosigkeit. Den Kläger treffe ein so überwiegendes Mitverschulden, dass ein etwaiges Verschulden des Reifenhändlers vollständig dahinter zurücktrete. Der Mann müsse daher seinen Schaden selbst tragen, so der Senat. Die Entscheidung ist rechtskräftig.