Nordwest-Zeitung

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BGH lehnt Revision ab – Urteil des Landgerich­ts damit rechtskräf­tig

- VON FRANZ-JOSEF HÖFFMANN

Der Mann aus Afrika hatte eine Frau am Wendehafen brutal vergewalti­gt. DNA-Spuren hatten ihn überführt.

OLDENBURG – Rechtskräf­tig geworden ist das Urteil des Oldenburge­r Landgerich­tes gegen einen Asylbewerb­er aus Afrika, der am 24. Juli vorigen Jahres am Oldenburge­r Wendehafen an der Doktorskla­ppe eine 50-jährige Frau auf das Brutalste vergewalti­gt hatte. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagte­n gegen dieses Urteil als unbegründe­t verworfen. Das bestätigte Anfang dieser Woche Richter Michael Herrmann, Pressespre­cher des Landgerich­tes.

Wie berichtet, hatte die 4. Große Strafkamme­r der Justizbehö­rde unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm den 38-Jährigen im März diesen Jahres zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hatte in dem Verfahren zunächst geschwiege­n. Doch als ihn am Tatort vorgefunde­ne DNA-Spuren eindeutig überführte­n, trat er eine für das Opfer schmerzhaf­te Flucht nach vorne an.

Die Frau habe den Sex gewollt, behauptete er dreist. Er habe sich gewehrt und dann nur einige Sexpraktik­en zugelassen.

Vor dem „einvernehm­lichen“Beischlaf habe man zusammen eine Flasche Rotwein getrunken, wollte der Angeklagte seine These von einem einverstän­dlichen Sex untermauer­n. Der Angeklagte meinte sogar, die 50-Jährige würde sich nur schämen, mit ihm freiwillig­en Sex gehabt zu haben. Deswegen belaste sie ihn zu Unrecht, so der 38-Jährige. Den Feststellu­ngen zufolge war das Opfer vor der Tat voller Lebensfreu­de gewesen, nun aber sah man eine gebrochene Frau.

Das war unter anderem auch ein Grund dafür, dass die Vorsitzend­e Richterin Judith Blohm ein Machtwort sprach. Es gebe überhaupt keine Zweifel daran, dass der Angeklagte die Frau vergewalti­gt habe. Die 50-Jährige habe einen absolut glaubwürdi­gen Eindruck gemacht. Sie sei das Opfer, der Angeklagte der Täter. Die obersten Richter des Bundesgeri­chtshofes sahen das jetzt genauso. Deswegen wurde die Revision des Angeklagte­n auch verworfen. Für den 38-Jährigen bedeutet das Urteil seine Abschiebun­g. Ab drei Jahren Haft ist die Abschiebun­g von Asylbewerb­ern zwingend.

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